Anfrage von Gemeinderat DI (FH) Fuchshuber an den geschäftsführenden Vizebürgermeister Prammer betreffend 'Sanierungspläne des Neuen Rathauses und die damit verbundene Ausquartierung der dortigen Mitarbeiter'

3 · Anfrage · 25. Sitzung

Gerichtet an:

Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Die Sanierungsbedürftigkeit des Neuen Rathauses steht im Mittelpunkt, nachdem im Frühjahr 2024 auffällige Vorfälle bei der Gebäudeinstandhaltung und Wasserrohrbrüche an Trinkwasserleitungen festgestellt wurden. Im Sommer 2024 wurde der Zustand der gebäudetechnischen Infrastruktur geprüft und eine gutachterliche Stellungnahme vorbereitet; im Herbst 2024 wurde dafür nach Aufklärungsgesprächen ein Gutachten vergeben. Eine Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1301 wurde für das Neue Rathaus nicht durchgeführt, während Prüf- und Wartungsverpflichtungen im CAFM-System hinterlegt sind und das Gebäude zusätzlich durch technisches Personal sowie eine externe Sicherheitsfachkraft betreut wird. Zu Umfang, Kosten, Finanzierung und Ausweichquartier liegen derzeit noch keine belastbaren Angaben vor, weil erst eine Vorstudie den aktuellen Zustand, die Sanierungsdringlichkeit und mögliche Sanierungsvarianten klären soll. Die Beschäftigten wurden bereits im Intranet und in Meetings informiert; weitere Informationen an Bevölkerung und Gemeinderat sollen rechtzeitig im mehrjährigen Projektverlauf folgen.

Schlagwörter (10):neues rathaussanierungsbedarfgebäudemanagementwasserrohrbruchobjektsicherheitgutachtenvorstudieausweichquartiercafm-systemtransparenz
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„Sehr geehrter Herr geschäftsführender Vizebürgermeister Prammer! Es liegt in Ihrer Verantwortung und Pflicht für die Sicherheit und den Erhalt der öffentlichen Gebäude Sorge zu tragen. Doch der Eindruck entsteht, dass Sie als Verantwortlicher die maroden Zustände der Gebäude über Jahre hinweg ignorieren und notwendige Sanierungen so lange aufschieben, bis nur noch kostspielige Totalsanierungen möglich sind. Die aktuelle Situation rund um das Neue Rathaus in Urfahr offenbart erneut das Versäumnis, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Jahrelanges Nichthandeln hat nun berechtigte Sorgen ausgelöst. In den vergangenen Wochen und Monaten wurden immer mehr Stimmen laut, die auf den desolaten - ja, fast schon katastrophalen - baulichen Zustand des Gebäudes hinweisen, der möglicherweise sogar eine Gefahr für die Gesundheit der rund 1.000 dort tätigen Mitarbeiter darstellt. Diese Mitarbeiter stehen nun ohne jegliche Klarheit darüber da, wie und wo sie während der unausweichlichen Totalsanierung ihrer verantwortungsvollen Arbeit nachgehen sollen. Angesichts der zahlreichen Hinweise und Informationen, die uns erreicht haben, stelle ich folgende Fragen und ersuche um eine möglichst unverzügliche, detaillierte Antwort. Ebenso bitte ich um die Übermittlung vorhandener Bausachverständigengutachten sowie einer vollständigen Kostenaufstellung für die geplante Sanierung. Im Konkreten zudem folgende Fragen: 1. Seit wann ist Ihnen der sehr schlechte Gebäudezustand des Neuen Rathauses bekannt? 2. Liegt für das Neue Rathaus und auch die anderen öffentlichen Gebäude eine Dokumentation nach der ÖNORM B 1300 vor? 2.a. Wenn ja, wie konnten Sie die darin sicherlich enthaltenen Warnhinweise so lange ignorieren? 2.b. Wenn ja, wann werden diese Dokumentationen der einzelnen Gebäude dem Gemeinderat im Zuge der Transparenz und der Kostenwahrheit vorgelegt? 2.c. Wenn nein, warum wurde eine solche Objektsicherheitsbegehung nicht durchgeführt? In welchem Umfang sind Sanierungsmaßnahmen am Neuen Rathaus notwendig? 3. Falls es keine Dokumentation nach der ÖNORM B 1300 gibt, liegen Ihnen dann schon konkrete Gutachten von einem Bausachverständigen vor, die den aktuellen baulichen Zustand des Neuen Rathauses bewerten? 4. Wie hoch sind die geschätzten bzw. schon festgestellten voraussichtlichen Kosten für die Sanierung und wie hoch ist der Anteil an öffentlichen Geldern dafür? 5. Gibt es einen konkreten Finanzierungsplan für die Sanierung? Wenn ja, wie setzt sich dieser zusammen und wann wird dieser dem Gemeinderat vorgelegt? 6. Gibt es konkrete Pläne, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Neuen Rathauses während der Sanierungsarbeiten auszuquartieren? Falls ja, welche Immobilien stehen hierfür zur Verfügung und mit welchen Unternehmen wurden Gespräche bezüglich Ausweichquartier für die Mitarbeiter geführt? 7. Wie hoch sind die Kosten für die Anmietung eines Ausweichquartieres und wie werden diese Kosten finanziert? 8. Die Linzer Bevölkerung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Magistrats haben ein Anrecht auf transparente Informationen. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Bevölkerung sowie den Gemeinderat über den Zustand des Gebäudes und die geplanten Maßnahmen zu informieren? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.“
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„Zu 1.: Das Alter des Neuen Rathauses ist, glaube ich, jedermann bekannt. Ich wurde im Frühjahr 2024 erstmals über auffällige - damit meine ich über das normale Maß von Sanierungen und Wartungsarbeiten hinausgehende - Vorfälle im Bereich der Gebäudeinstandhaltung informiert. Der Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau hat diese Vorfälle, es geht um Wasserrohrbrüche an Trinkwasserleitungen, weiter beobachtet und vertiefte Prüfungen durchgeführt. Aufgrund der überdurchschnittlichen und vielfältigen Nutzung des Gebäudes wurde mit der Gebäudeeigentümerin, also mit der Immobilien Linz GmbH, überlegt wie eine eventuelle notwendige Sanierung beziehungsweise wie größere Instandhaltungsarbeiten abgewickelt werden könnten. Im Sommer 2024 wurde nochmals eine Aufstellung über die Zustände der gebäudetechnischen Infrastruktur, also Heizung, Lüftung, Wasser, Abwasser und so weiter durchgeführt. Auch die Sommertauglichkeit wurde geprüft. Diese Aufstellung ergab, dass der Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau eine gutachterliche Stellungnahme einholen möchte. Es wurde eine Ausschreibung für eine Direktvergabe vorbereitet und an drei bekannte Unternehmen mit der Bitte um Abgabe eines Angebotes versandt. Im Herbst 2024 erfolgte nach Durchführung von Aufklärungsgesprächen die Vergabe zur Abgabe eines Gutachtens. Zu 2.: Gemeinderat Fuchshuber, du bist ein Experte im Bauwesen und hast eine entsprechende Ausbildung. Dir ist sicher bekannt, dass die ÖNORM B 1300 die Objektsicherungsprüfung von Wohngebäuden betrifft und die ÖNORM B 1301 für Nicht-Wohngebäude, also für Bürogebäude, Groß- und Einzelhandelsgebäude, Industrie- und Lagergebäude und so weiter gilt. Nachdem du dich hier sehr gut auskennst, gehe ich einmal davon aus, dass das wahrscheinlich nur ein Tippfehler war. Ich beantworte die Anfrage so, als hättest du nach der ÖNORM B 1301 gefragt. Eine Objektsicherheitsprüfung nach der ÖNORM B 1301 wurde für das Neue Rathaus nicht durchgeführt. Bei anderen öffentlichen Gebäuden, welche vom Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau verwaltet wurden, wurden diese zum Teil durchgeführt und sie liegen auch im Geschäftsbereich auf. Eigentümer von Nicht-Wohngebäuden sind dafür verantwortlich, dass von ihren Gebäuden keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Die Anwendung der ÖNORM B 1301 ist jedoch nicht verpflichtend. Diese ÖNORM beinhaltet eine Checkliste zur Überprüfung der Objektsicherheit. Sowohl das Alte als auch das Neue Rathaus sind im Computer-Aided Facility Management (CAFM)-System erfasst. Dort sind sämtliche Prüf- und Wartungsverpflichtungen hinterlegt. Diese werden auch automatisch abgefragt. Sowohl im Alten als auch im Neuen Rathaus sind auch Techniker und Bautechniker vor Ort. Darüber hinaus werden beide Objekte von einer externen Sicherheitsfachkraft im Hinblick auf den Arbeitnehmerschutz begangen. Die Betreuung der beiden Rathäuser ist somit gegenüber der ÖNORM B 1301 gleichwertig beziehungsweise höherwertiger einzustufen. Da die Durchführung einer solchen Untersuchung sehr zeit- und kostenintensiv ist, haben wir im Geschäftsbereich Gebäudemanagement und Tiefbau entschieden, zuerst Objektsicherheitsprüfungen nach dieser ÖNORM an jenen Objekten durchzuführen, in denen zum einen kein technisches Personal vor Ort ist und zum anderen besonders schutzbedürftige Personen betreut werden, wie zum Beispiel in Kindergärten oder Schulen. Zu 3. bis 7.: Die Fragen drei bis sieben werde ich zusammen beantworten. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht gesagt werden, in welchem Umfang Sanierungsmaßnahmen am Neuen Rathaus notwendig sind. Kürzlich wurde, wie bereits erwähnt, eine Vorstudie in Auftrag gegeben. Diese umfasst unter anderem eine Beschreibung des aktuellen Zustands, die Beurteilung der Sanierungsdringlichkeit, das Aufzeigen der Entwicklungsmöglichkeiten des Objekts sowohl in architektonischer als auch gebäudetechnischer Hinsicht, die grafische Darstellung der notwendigen Zeiträume und Prozessschritte eines Sanierungsvorhabens dieser Größenordnung sowie die Prüfung der Sanierungsmöglichkeiten, also einer Generalsanierung oder Teilsanierung. Ein konkretes Gutachten von einem Bausachverständigen liegt derzeit noch nicht vor, deshalb sind natürlich auch die Kosten für eine etwaige Sanierung noch nicht abschätzbar. Daher gibt es natürlich auch noch keinen Finanzierungsplan sowie noch keine Überlegungen für ein etwaiges erforderliches Ausweichquartier. Zu 8.: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden im Intranet und von der Magistratsdirektorin in regelmäßig stattfindenden Meetings über die Prüfung hinsichtlich der Sanierungsbedürftigkeit des Neuen Rathauses und über die in Auftrag gegebene Vorstudie bereits informiert. Da einer derartig komplexen Baumaßnahme eine mehrjährige Projektierungsphase vorausgeht, ist ausreichend Zeit vorhanden, um die Mitarbeiter*innen, die Bevölkerung und auch den Linzer Gemeinderat zeitgerecht darüber zu informieren.“