Anfrage von Gemeinderat Mag. Rabengruber an den geschäftsführenden Vizebürgermeister Prammer betreffend 'Baumpflanzungen am neuen Parkplatz der Raiffeisenarena'

1 · Anfrage · 27. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Baumpflanzungen am neuen Parkplatz der Raiffeisenarena stehen im Mittelpunkt, weil dort trotz der im Dezember 2021 in Kraft getretenen Ediktalverordnung Nr. 2 keine Bäume sichtbar sind. Die Auskunft hält fest, dass im betroffenen Bereich kein Bebauungsplan bestand und die Ediktalverordnung daher keine Verbindlichkeit entfalten konnte. Der Parkplatz war bereits in der Baueinreichung für das LASK-Stadion enthalten, wurde bei der Bauverhandlung im Dezember 2020 mitbehandelt und baurechtlich genehmigt. Weitere Baumpflanzungen werden dort nicht erwartet. Für Versickerungsmulden wird auf eine wasserwirtschaftliche Stellungnahme verwiesen, wonach Baumpflanzungen wegen Verlusts von Speichervolumen und verringerter Reinigungsleistung des Niederschlagswassers grundsätzlich nicht vorgesehen sind.

Schlagwörter (10):baumpflanzungenparkplatzraiffeisenarenabebauungsplanediktalverordnungstadionbauwasserwirtschaftniederschlagswasserversickerungsmuldestadtplanung
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„Sehr geehrter Herr geschäftsführender Vizebürgermeister, die im Dezember 2021 in Kraft getretene ‚Ediktalverordnung Nr. 2‘ für Linzer Bebauungspläne sieht unter anderem vor, dass bei neu errichteten Parkplätzen nach jedem fünften Stellplatz ein Baum gepflanzt werden muss. Ebenfalls im Dezember 2021 hat die Bauverhandlung für die Raiffeisenarena auf der Gugl stattgefunden. Dennoch fällt auf, dass beim neu errichteten Parkplatz östlich des Stadions kein einziger Baum zu finden ist. Daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Ist die Bestimmung, dass das ‚Ediktalverfahren Nr. 2‘ nach jedem fünften Parkplatz einen Baum vorsieht, bei der Bauverhandlung für die Raiffeisenarena schon bekannt gewesen? Wenn ja: Warum sind dann keine Baumpflanzungen vorgeschrieben worden? 2. Ist der betroffene Parkplatz östlich der Raiffeisenarena bei der Bauverhandlung im Dezember schon verhandelt oder erst zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht worden? 3. Sind bei diesem Parkplatz noch Baumpflanzungen zu erwarten? 4. Aus welchem Grund dürfen laut dem ‚Ediktalverfahren Nr. 2‘ Rasenmulden für die Versickerung von Niederschlagswasser nicht für Baumpflanzungen herangezogen werden? Das war – wie auch beim Stadionparkplatz Richtung Ziegeleistraße zu sehen ist – in der Vergangenheit üblich und sinnvoll. Danke für die Beantwortung der Fragen.“
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Zu 1.: Ich darf darauf hinweisen, dass Ediktalverordnungen, so auch die Ediktalverordnung Nr. 2, Ergänzungsregelungen zu bestehenden Bebauungsplänen sind. Sie werden nur dann rechtswirksam, wenn ein Bebauungsplan besteht. Nachdem im gegenständlichen Bereich kein Bebauungsplan bestand, konnte die Ediktalverordnung keine Verbindlichkeit entfalten. Zu 2.: Der Parkplatz war in der Baueinreichung für das LASK-Stadion enthalten, wurde bei der Bauverhandlung im Dezember 2020 mitbehandelt und ist baurechtlich genehmigt. Zu 3.: Mangels dort vorhandener einschlägiger verbindlicher Regelungen, darauf habe ich schon bei Frage 1 hingewiesen, sind keine Baumpflanzungen zu erwarten. Zu 4.: Das war, wie auch beim Stadionparkplatz Richtung Ziegeleistraße zu sehen ist, in der Vergangenheit üblich und sinnvoll. Baumpflanzungen in Versickerungsmulden, also sogenannte Rasensickermulden, sind laut wasserwirtschaftlicher Stellungnahme prinzipiell nicht vorgesehen. Durch Baumpflanzungen in Sickermulden und durch Verdrängung des Grasbewuchses geht Speichervolumen verloren. Durch Laubfall wird die Filterwirkung der belebten Bodenzone beeinträchtigt und durch die verringerte Kontaktzeit des Niederschlagswassers mit der belebten Bodenzone wird auch die Reinigungsleistung verringert.