Anfrage von Gemeinderat Rosenmayr an Stadtrat Gegenhuber betreffend ‚Lustbarkeitsabgabe‘
13 · Anfrage · 37. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz
Zusammenfassung
KI GeneriertIm Mittelpunkt stehen die Einnahmen, der Vollzug und die Verwaltungsaufwände der Linzer Lustbarkeitsabgabe in den Jahren 2024 und 2025. Aufgeschlüsselt werden Abgaben aus dem allgemeinen Tatbestand, aus Dinnershows, Showveranstaltungen, Variété- und Zaubereiangeboten, Jahrmärkten, Filmvorführungen, Paintball- und ähnlichen Veranstaltungen, Turm- und Grottenbahnen, Tanzveranstaltungen sowie aus Tattoo-, Piercing- und Stripteaseangeboten; zusätzlich werden Kinos, Spielapparate und Wettterminals genannt. Für den Generaltatbestand werden vor allem Escape-Veranstaltungen, Unterhaltungsabende und Sportveranstaltungen als betroffen angeführt, und es wird berichtet, in wie vielen Fällen Veranstalter auf die Abgabepflicht hingewiesen werden mussten. Die Verwaltung der Abgabe beanspruchte in beiden Jahren jeweils vier teilweise eingesetzte Personen mit 2,56 Vollzeitäquivalenten; die Personalkosten lagen bei 201.000 Euro 2024 und 197.000 Euro 2025. Eine rechtliche Beurteilung der einzelnen Veranstaltungsarten zur gewünschten Vereinfachung der Abgabenordnung wurde nicht vorgenommen.