Anfrage von Gemeinderat Potočnik an Stadtrat Prammer betreffend 'Quadrill-Projekt der Tabakfabrik'

4 · Anfrage · 4. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Fragesteller:
Gerichtet an:

Status:Beantwortet

Zusammenfassung

KI Generiert

Im Mittelpunkt stehen die baurechtlichen und stadtplanerischen Auswirkungen des Quadrill-Projekts der Tabakfabrik, insbesondere vorbereitende Bauarbeiten, die Tiefgaragenabfahrt auf der Unteren Donaulände, die Verlegung eines Kanals, Regenwasserversickerung, Grünflächen und Radabstellplätze. Thematisiert werden auch die Einbindung der Anrainer, die rechtliche Absicherung von Dienstbarkeiten und die Frage, warum öffentliche Flächen und bestehende Baumreihen zugunsten des Projekts verändert wurden. Beantwortet wurde, dass mehrere Fragen das baubehördliche Genehmigungsverfahren betreffen und daher nicht ressortzuständig sind. Zur Tiefgaragenabfahrt wurde erklärt, dass die Stadt eine Dienstbarkeit eingeräumt hat, die Fläche im öffentlichen Gut verbleibt und die Bodner Gruppe sämtliche Kosten für Abfahrt und Leitungsverlegungen trägt. Für die Grünordnung wurden ein Pflanzgebot für mindestens zwölf Laubbäume, zehn Prozent Grünflächen und Dachbegrünung genannt; städtebauliche Verträge seien nach dem Oö. Raumordnungsgesetz dafür nicht vorgesehen.

Schlagwörter (10):quadrill-projekttabakfabrikbaurechttiefgaragenabfahrtdienstbarkeitöffentlicher grundgrünflächenbaumersatzradabstellplätzeraumordnung
FragetextEinblendenAusblenden
„Sehr geehrter Herr Stadtrat, im Zuge des laufenden Baubewilligungsverfahrens und zahlreicher, gut nachvollziehbarer Einwände der Anrainer gegen das Quadrill-Projekt der Tabakfabrik, treten auch für mich als Gemeinderat einige Fragen auf: 1. Für das Projekt werden ‚vorbereitende Maßnahmen‘ getroffen. Diese übersteigen jedoch das normal übliche Volumen und legen in ihrer Massivität bereits wesentliche Fakten fest. Wie ist begründet, dass schon so massive Bauarbeiten genehmigt wurden, bevor der Baubescheid erfolgt ist? 2. In der von der Baubehörde verfassten Verhandlungsschrift ist die Rede von einer Bauverhandlung am 30. August 2021. Warum wurden dazu die betroffenen Anrainer nicht geladen? 3. Das Projekt beinhaltet eine Tiefgaragenabfahrt auf der Unteren Donaulände. Welche Verträge (zwischen der Stadt und dem Firmengeflecht der Bodner Baugruppe oder der ILG) liegen dem zu Grunde? Warum wurde der Gemeinderat damit nicht befasst, geht es doch auch um Abtretung öffentlichen Grundes? 4. Wer trägt die Kosten für diese Tiefgaragenabfahrt? 5. Im Zuge dieser neuen Tiefgaragenabfahrt auf der Donaulände wurde auch ein wichtiger Kanal verlegt. Wie hoch sind die Kosten und wer trägt die Kosten dafür? 6. Im Zuge des Quadrill-Projekts muss wie üblich auch die Versickerung von Regenwasser nachgewiesen werden. Diese wird hauptsächlich über einen großen Versickerungsschacht in der Nähe des ‚Kraftwerks‘ erfolgen. Der Schacht liegt aber nicht wie vorgeschrieben auf dem eigenen Bauplatz, sondern auf öffentlichem Grund bzw. auf dem Grund der Tabakfabrik. Wie ist das rechtlich möglich? 7. Obwohl das Quadrill-Projekt auf Wunsch der Bauwerber juristisch in vier Projekte geteilt wurde, wurde nur ein Bauplatz begründet. Das reduziert die Verpflichtungen des Grünanteils und der nachzuweisenden Spielplatzflächen. Warum wurde das gemacht, obwohl das weder die öffentlichen Interessen der nachhaltigen Stadtentwicklung noch den Zielen der ‚Klimahauptstadt‘ entspricht? 8. Bäume und Grünflächen: Die vorgesehenen Ersatzpflanzungen erfolgen in Betontrögen. Der Anteil an gewachsenem Boden am Bauplatz ist null Prozent. Stadtklimatisch wird sich das Projekt daher äußert negativ auswirken. a) Warum wurde die Allee in der Gruberstraße (die stadtplanerisch im ÖEK und Flächenwidmungsplan verankert ist) geopfert? b) Ist es keine Verpflichtung, gewachsenen Boden zu erhalten? c) Warum wurden nicht zumindest Erdkoffer in der Tiefgarage eingefordert? d) Warum wurde die Qualität der Baumbepflanzung nicht über einen städtebaulichen Vertrag abgesichert? 9. Die Anzahl der Radabstellplätze entspricht zwar den gesetzlich vorgeschriebenen Mengen, ist aber in Anbetracht des Bauvolumens (40.000 Quadratmeter neue Nutzfläche) und der rund 2000 neuen Arbeitsplätze, der Gastronomie, des Hotels und der Einkaufsflächen vorhersehbar zu gering. Warum wurden hier nicht viel mehr Radabstellplätze - insbesondere an der Oberfläche - hergestellt? Mit der Bitte um Beantwortung."
AntwortEinblendenAusblenden
„Die Fragen 1, 2, 7 und 9 betreffen Fragen des baubehördlichen Genehmigungsverfahrens. Dieses Verfahren wird vom Magistrat als Baubehörde im eigenen Wirkungsbereich der Stadt abgewickelt, die Fragen liegen daher außerhalb meiner Ressortzuständigkeit und können daher von mir auch nicht beantwortet werden. Zu 3.: Für die Errichtung der Tiefgaragenabfahrt auf öffentlichem Gut, wurde der Bodner Gruppe von der Stadt Linz - sie ist Verwalterin des öffentlichen Guts - eine Dienstbarkeit eingeräumt. Die von der Bodner Gruppe in Anspruch genommene Fläche wurde aber nicht, wie fälschlicherweise in der Frage behauptet, an diese abgetreten, sondern verbleibt im öffentlichen Gut der Stadt. Der Gemeinderat wurde deshalb nicht befasst, weil die Zuständigkeit für die Genehmigung dieses Dienstbarkeitsvertrages aufgrund der Höhe des Entgeltes beim Stadtsenat lag. Der diesbezügliche Beschluss im Stadtsenat erfolgte am 20. Mail letzten Jahres. Zu 4.: Die Kosten für die Errichtung dieser Abfahrt trägt, entsprechend dem bereits erwähnten Dienstbarkeitsvertrag, zur Gänze die Bodner Gruppe. Zu 5.: Die im Zusammenhang mit der Errichtung der Tiefgaragenabfahrt erforderlichen Leitungsverlegungen sind von der Bodner Gruppe als Dienstbarkeitsnehmerin durchzuführen. Der Stadt Linz erwachsen dadurch keine Kosten. Zu 6.: Ich kann diese Frage nicht beantworten, weil es nicht um den eigenen Wirkungsbereich der Stadt Linz geht. Ich gehe aber davon aus, dass es zwischen der Bodner Gruppe und der ILG als Grundeigentümerin, eine zivilrechtliche Vereinbarung dazu gibt. Zu 8.: Nach dieser einleitenden subjektiven Bemerkung kommen nun mehrere Fragen. a) Bei der Allee handelt es sich um vier Bäume entlang der Gruberstraße, Nähe Ecke Ludlgasse, die entfernt wurden. Wir können durch einen Bebauungsplan den Erhalt von Bäumen leider nicht durchsetzen, weil wir gegen eine Entfernung keine durchsetzbare Handhabe hätten. Ein Oö. Baumschutzgesetz würde da Abhilfe schaffen. Sehr wohl können wir aber ein gleichwertiges Pflanzgebot vorschreiben, was auch geschehen ist. b) Nein, ist es nicht. c) Ganz einfach, weil der Bebauungsplan stattdessen ein Pflanzgebot für zumindest zwölf Laubbäume mit einem erreichbaren Mindestkronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand von mindestens acht Metern beinhaltet. Weiters sind zehn Prozent des Planungsgebietes als Grünflächen auszubilden und mit Bäumen und/oder Sträuchern zu bepflanzen. Zusätzlich ist auch eine Dachbegrünung vorgeschrieben. d) Weil das Oö. Raumordnungsgesetz nicht die Möglichkeit bietet, städtebauliche Verträge abzuschließen. Raumordnungsverträge gemäß dem Oö. Raumordnungsgesetz sehen einen gesetzlich abgegrenzten Aufgabenbereich vor, wobei die Qualität der Baumpflanzung nicht zum möglichen Regelungsgehalt derartiger Verträge gehört."