Anfrage von Gemeinderat Mag. Redlhammer an Bürgermeister Prammer betreffend „Nutzung und Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Stadtverwaltung Linz“ von der Gemeinderatssitzung am 13. März 2025

6 · Anfrage · 28. Sitzung

Fragesteller:
Gerichtet an:

Status:Beantwortet

Zusammenfassung

KI Generiert

Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Stadtverwaltung Linz steht im Mittelpunkt, insbesondere interne Richtlinien, Datenschutz, Transparenz und der Einsatz in verschiedenen Arbeitsbereichen. Die Stadt verweist auf seit 2023 bestehende Leitlinien für große Sprachmodelle, eine KI-Strategie mit Roadmap sowie einen IT-Clearing-Prozess und eine KI-Pionierinnengruppe zur Bewertung neuer Anwendungen. Bereits eingesetzt werden unter anderem KI-Assistenten wie CompanyGPT und LinzGPT für Bürgerkommunikation, Datenanalyse, Projektmanagement, Texterstellung, Übersetzung, Bildgenerierung und Transkription; Hochrisiko-KI wird derzeit nicht verwendet. Für den Bürgerchatbot ELLI wird auf den KI-Charakter hingewiesen, und für Mitarbeiterinnen gibt es Schulungen, Workshops und externe Vorträge zu sicherer, ethischer und rechtskonformer Nutzung. Weitere Leitlinien sollen laufend überprüft und aktualisiert werden, während Projekte wie GEO-KI, LinzGPT und ELLI den praktischen KI-Einsatz in der Verwaltung ausbauen.

Schlagwörter (10):künstliche intelligenzstadtverwaltungdatenschutzcybersicherheitleitlinienki-strategiebürgerkommunikationchatbotdatenanalysedigitalisierung
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„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) gewinnt in der öffentlichen Verwaltung zunehmend an Bedeutung. KI-gestützte Systeme bieten einerseits erhebliche Chancen zur Effizienzsteigerung, Prozessautomatisierung und Verbesserung der Bürgerdienste. Andererseits sind mit ihrem Einsatz auch erhebliche Risiken verbunden, insbesondere hinsichtlich Transparenz, algorithmischer Verzerrungen und des Schutzes personenbezogener Daten. Mit dem kürzlich verabschiedeten EU AI Act (Verordnung zur Regulierung Künstlicher Intelligenz) hat die Europäische Union erstmals einen verbindlichen Rechtsrahmen geschaffen, der besonders für den öffentlichen Sektor relevante Vorschriften enthält: - Unzulässige KI-Systeme: Verbotene Anwendungen, die Grundrechte gefährden, wie zum Beispiel biometrische Echtzeit-Überwachung oder KI-gestützte soziale Bewertungssysteme. - Hochrisiko-KI: Der öffentliche Sektor fällt in diese Kategorie, wenn KI für Entscheidungen in sensiblen Bereichen wie Sozialleistungen, Strafverfolgung oder Personalverwaltung genutzt wird. Solche Systeme unterliegen strengen Anforderungen an Transparenz und Kontrolle (Art. 6 ff. EU AI Act). - Transparenzpflichtige KI: Anwendungen wie Chatbots oder automatische Dokumentenerstellung müssen klar als KI-gestützt gekennzeichnet sein (Art. 52 EU AI Act). In diesem Zusammenhang ersuche ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Existenz von KI-Richtlinien und Nutzung in der Stadtverwaltung Linz 1.1. Gibt es derzeit interne Richtlinien oder Vorschriften zur Nutzung von KI-gestützten Systemen in der Stadtverwaltung Linz, insbesondere im Magistrat und Gemeinderat? 1.2. In welchen Bereichen werden bereits KI-Modelle oder automatisierte Systeme eingesetzt (zum Beispiel Bürgerkommunikation, Entscheidungsunterstützung, Datenanalyse)? 1.3. Sind sich die Mitarbeiter*innen bewusst, dass sie keine sensiblen Dokumente zur Evaluierung in ein KI-Modell wie ChatGPT oder Copilot hochladen dürfen? 1.4. Werden KI-Systeme genutzt, die als Hochrisiko-KI gemäß EU AI Act eingestuft sind, und falls ja, welche Maßnahmen werden zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben getroffen? 2. Transparenz und Kontrolle 2.1. Wie wird sichergestellt, dass in der Stadtverwaltung eingesetzte KI-Modelle nachvollziehbar, diskriminierungsfrei und gesetzeskonform verwendet werden? 2.2. Welche Mechanismen oder Prüfverfahren existieren zur Bewertung und Kontrolle von KI-Anwendungen, insbesondere in sensiblen Entscheidungsprozessen? 2.3. Wird bei KI-gestützten Systemen, die mit Bürger*innen interagieren, gemäß EU AI Act auf deren KI-Charakter hingewiesen? 3. Datenschutz und Sicherheit 3.1. Welche Maßnahmen werden getroffen, um Datenschutz und Cybersicherheit im Zusammenhang mit KI-Anwendungen in der Stadt Linz zu gewährleisten? 3.2. Werden personenbezogene Daten von Bürger*innen durch KI-Systeme verarbeitet? Falls ja, wie wird sichergestellt, dass dies im Einklang mit der DSGVO erfolgt? 3.3. Gibt es eine zentrale Stelle innerhalb der Stadtverwaltung, die für die Bewertung und Genehmigung neuer KI-Anwendungen zuständig ist? 4. Schulung und Bewusstseinsbildung in der Stadtverwaltung und im Gemeinderat Gemäß dem EU AI Act sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen verpflichtet, sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit Künstlicher Intelligenz verfügt. Dies bedeutet, dass Mitarbeiter, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen betraut sind, entsprechend geschult und instruiert werden müssen. 4.1. Erhalten Mitarbeiter*innen des Magistrats eine Schulung oder Anleitung zur sicheren und ethischen Nutzung von KI? Falls ja, in welchem Umfang? 4.2. Sind Schulungen für Mitglieder des Gemeinderats und die Fraktionen geplant, um ein Grundverständnis für KI und deren Regulierung zu vermitteln? 4.3. Werden externe Expert*innen oder Institutionen hinzugezogen, um über Risiken und Chancen von KI in der Verwaltung aufzuklären? 5. Geplante Entwicklungen und Zukunftsperspektiven 5.1. Sind für die Zukunft weitere Regelungen zur Nutzung von KI in der Stadtverwaltung Linz vorgesehen? 5.2. Ist geplant, eine eigene städtische Strategie oder Leitlinien für den ethischen und transparenten Einsatz von KI zu entwickeln? 5.3. Gibt es laufende oder geplante Projekte, in denen KI eine zentrale Rolle spielt? Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
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Zu 1.1.: Ja, es gibt interne Richtlinien zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)-gestützten Systemen wie insbesondere große Sprachmodelle, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten, welche KI bei ihrer Arbeit einsetzen. Diese Richtlinien orientieren sich strikt an den gesetzlichen Vorgaben und umfassen den Schutz der Privatsphäre, die Wahrung von Amtsgeheimnissen und Urheber*innenrechten, sowie die Sicherstellung menschlicher Kontrolle. Zu 1.2.: KI-Tools wie CompanyGPT oder andere auf Large Language Models (LLMs) basierende KI-Assistenten werden bereits für die alltägliche dienstliche Nutzung verwendet. KI-Modelle werden unter anderem in den Bereichen Bürger*innenkommunikation, bei der Analyse und Auswertung von großen Datenmengen, unter anderem auch Geodaten, im Projektmanagement, zur Generierung von Konzepten, zur Texterstellung- und Übersetzung, zur Bild- und Grafikerstellung, sowie bei der Transkription von Audioformaten eingesetzt. 25 Zu 1.3.: Eine interne Leitlinie zur Nutzung von LLMs gibt es bereits seit 2023. Diese definiert die datenschutzrechtlichen und ethischen Rahmenbedingungen für die Nutzung von KI, insbesondere von ChatGPT und anderen frei zugänglichen Sprachmodellen. Die Mitarbeiter*innen sind sich dadurch bewusst, dass sie keine sensiblen personenbezogenen Daten oder vertrauliche Informationen verarbeiten dürfen. Zudem hat die Stadtverwaltung Linz durch den Einsatz von LinzGPT vorgesorgt, dass die Arbeit mit KI konform mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgt. Dieser KI-Assistent bietet Zugriff auf leistungsstarke Sprachmodelle in einer geschützten Umgebung und ermöglicht die Arbeit mit eigenen Dokumenten. Zu 1.4.: Derzeit werden keine Hochrisiko-KI-Systeme gemäß EU AI Act genutzt. Außerdem stellen die KI-Leitlinien und der IT-Clearing-Prozess die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicher. Zu 2.1.: Das wird durch die Einhaltung der entwickelten Leitlinien für den Umgang mit LLMs, die Kennzeichnungsvorgaben im Kommunikationsbereich und die KI-Strategie der Stadt Linz sichergestellt. Die Dokumente „Allgemeine Leitlinien im Magistrat Linz für Artificial Intelligence“ und die „Anwendungsleitlinien für den praktischen Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI)“ sind für die Mitarbeiter*innen im Intranet im KI-Kompass zugänglich. Zu 2.2.: Der IT-Clearing-Prozess, der über die IKT (Informations- und Kommunikations-technologie) läuft, dient als Instrument zur Bewertung und Kontrolle von KI-Anwendungen. Darüber hinaus wurde 2024 eine KI-Pionier*innengruppe ins Leben gerufen, die als zentrale Anlaufstelle fungiert und KI-Tools evaluiert. Zu 2.3.: Ja, bei KI-gestützten Systemen, wie dem Chatbot „ELLI“, die mit Bürgerinnen und Bürgern interagieren, wird sowohl auf www.linz.at als auch im Chatfenster selbst mehrfach auf den KI-Charakter hingewiesen. Zu 3.1.: Die Stadt Linz setzt auf verschiedene Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Cybersicherheit bei KI-Anwendungen. Darunter fallen umfassende Schulungen, Leitfäden und Aufklärung im KI-Hub. Zentral ist dabei jedoch der Einsatz sicherer Anwendungen und Plattformen, wie zum Beispiel LinzGPT. Zu 3.2.: Es werden keine personenbezogenen Daten abgefragt, jedoch lässt sich nicht verhindern, dass Nutzer*innen selbst sensible Daten eingeben. Um trotzdem die DSGVO-Konformität zu gewährleisten, müssen Bürgerinnen und Bürger vor der Nutzung des Chatbots „ELLI“ den Datenschutzbestimmungen zustimmen. Zu 3.3.: Die KI-Pionier*innengruppe spielt eine wesentliche Rolle bei der Identifikation und Evaluierung von KI-Tools und Anwendungsmöglichkeiten. Sie fungiert als zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anregungen rund um KI und fördert den kritischen Austausch. Zu 4.1.: Ja, die Mitarbeiter*innen des Magistrats erhalten Schulungen und Anleitungen zur sicheren und ethischen Nutzung von Künstlicher Intelligenz. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei im Bereich „Prompting“, der es den Mitarbeiter*innen ermöglicht, effektiv mit KI-Systemen zu interagieren und deren Potenzial optimal zu nutzen. Das Angebot an 26 Workshops und Online-Vorträgen gewährleistet, dass die Mitarbeiter*innen auf dem neuesten Stand der KI-Entwicklungen bleiben und ihre Fähigkeiten kontinuierlich erweitern können. Das Angebot soll weiterhin ausgebaut werden. Zu 4.2.: Nein, derartige Schulungen zu KI und deren Regulierung liegen in der Verantwortung der Fraktions- und Gemeinderatsmitglieder im Rahmen ihrer eigenen Aus- und Weiterbildungsaktivitäten. Zu 4.3.: Ja, externe Expert*innen werden regelmäßig eingeladen, um über Risiken und Chancen von KI in der Verwaltung vorzutragen. Diese Fachleute halten Workshops und Vorträge zu aktuellen Entwicklungen, Recht, Datenschutz und zum European AI Act. Zu 5.1.: Es ist geplant, die bestehenden Leitlinien zur Nutzung von KI laufend zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Zu 5.2.: Bereits seit 2023 gibt es die Leitlinie zur Nutzung von KI und seit Anfang 2024 eine ausführliche KI-Strategie inklusive KI-Roadmap. Zu 5.3.: Mit GEO-KI, einer Technologie zur Landnutzungskartierung, werden automatisierte Analysen von Orthofotos möglich. Wie bereits angesprochen, bietet LinzGPT vielseitige Unterstützung für Mitarbeiter*innen und deckt ein Spektrum von Anwendungsfällen ab. Voice-to-text-Technologien verbessern die Dokumentation und Nachvollziehbarkeit. Ein zentrales Projekt ist der KI-gestützte Chatbot ‚ELLI‘. Dank Natural Language Understanding kann ‚ELLI‘ natürliche Sprache interpretieren und so Anfragen schnell und auch mehrsprachig beantworten. Die kreative Nutzung von KI im Kommunikationsbereich, die LLM-basierte Bildgenerierung oder textbasierte Modelle eröffnen neue Möglichkeiten für die Öffentlichkeitsarbeit. 27