Anfrage von Gemeinderat Potočnik an Bürgermeister Luger betreffend „Linzer Donauparkstadion - Kosten, Mieteinnahmen, Namensrechte und Frauenfußball“

2 · Anfrage · 16. Sitzung

Fragesteller:
Gerichtet an:

Status:Beantwortet

Zusammenfassung

KI Generiert

Im Mittelpunkt stehen die Kostenentwicklung, Finanzierung und Vermietung des Donauparkstadions in Linz, einschließlich der Namensrechte und der geplanten Bezüge zum Frauenfußball. Begründet wird die Nachfrage mit der seit 2021 stark gestiegenen Bausumme, offenen Fragen zu Stahlpreisen, Innenausbau, Gesamtprojektkosten und möglichen weiteren Verteuerungen. Beantwortet wurden vor allem die Gesamtsumme von 43,7 Millionen Euro, der jährliche Nettomietertrag von 1,2 Millionen Euro sowie die Kündigungsverzichte von 15 Jahren bei XXXLutz und 50 Jahren bei Blau-Weiß Linz. Zu den Namensrechten wurde ausgeführt, dass die geschäftliche Verwertung des Mietobjekts auch Namensgebungen umfasst; weitere Details zu Mieten, Krediten, Betriebskosten und Haftungsfragen wurden nicht offengelegt.

Schlagwörter (10):donauparkstadionstadionkostenbaukostensteigerungmieteinnahmennamensrechtefrauenfußballfinanzierungvermietungsportinfrastrukturstadtlinz
FragetextEinblendenAusblenden
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, seit Beschlussfassung im Januar 2021 wurde das Donauparkstadion um rund 15 Millionen Euro teurer. Diese ‚überraschenden‘ Verteuerungen und der kommende, aller Voraussicht nach teure und subventionierte Betrieb werfen bei mir einige Fragen auf: 1. Warum wurde beim Stahl-Preis ‚Open Book‘ gewählt, obwohl die Bauunter- nehmung Granit Gesellschaft m.b.H. Totalunternehmer ist? Warum wurde dieses hohe Risiko nicht beim Totalunternehmer gelassen? Gibt es für die Übernahme dieses Risikos durch die Immobilien Linz GmbH (ILG) einen schriftlichen Beschluss in der ILG, wenn ja, wie lautet dieser genau, von wem wurde dieser beschlossen und wann? In diesem Zusammenhang: Was waren die Mehrkosten bei einem Stahl-Fixpreis (Risiko bei „Granit“) gewesen? 2. Um welchen Stahl handelt es sich bei den Preiserhöhungen? Geht es um den Baustahl oder um den Stahlbau (unter anderem Dachkonstruktion) oder um beide Positionen? Wann genau (Stichtag(e)) wurden die Stahlmengen (Baustahl), die zu den Mehrkosten geführt haben, bestellt? In welchen Mengen und zu welchem Preis? Wann genau (Stichtag(e)) wurden der Stahlbau, der zu den Mehrkosten geführt hat, bestellt? In welchen Mengen und zu welchem Preis? 3. Bei der Vergabe des Projekts gab es mehrere Angebote von verschiedenen Totalunternehmern. Wie hoch waren jeweils die anderen Angebote, wie hoch war das ursprüngliche Angebot von „Granit“ und warum ist die Entscheidung auf „Granit Bau“ gefallen? 4. Der Innenausbau für die Mietflächen wurde in der Kostenschätzung nicht von Anfang an dargestellt. Laut Experten ist das unzulässig, da diese Kosten Teil der städtischen Investition sind. Warum wurde diese hohe Summe bei Beschlussfassung im Gemeinderat Anfang 2021 trotzdem nicht in der Gesamtsumme kommuniziert? 5. Bis heute ist unklar, wie teuer das Projekt samt Unterbau und Garage genau ist. Bitte nennen Sie die aktuelle Gesamtsumme. 6. Bis heute ist auch unklar, wie hoch der Anteil des Unterbaus und der Garage (XXXLutz) am Gesamtprojekt ist. Bitte machen Sie dazu eine Angabe, um Klarheit und Transparenz zu schaffen. Ich bitte auch darum, diese Rechnung im Detail zur Verfügung zu stellen, da die Sache nicht ganz trivial ist. Immerhin kann nicht einfach der ganze Bereich im Erdgeschoss und das Fundament abgezogen werden, da ein Stadion ebenfalls ein Fundament bräuchte und wohl einige Räume und Infrastruktur im Erdgeschoss auch dem Stadion zuzuordnen sind. 7. Gibt es aktuell noch weitere, Ihnen bekannte Verteuerungen? Wenn ja, um welche handelt es sich und wie hoch werden diese sein? 8. Wie hoch werden die Betriebskosten des Stadions, insbesondere die Kosten pro Monat für den Klub sein? Wer bezahlt jeweils die Instandhaltungskosten, die Rasenpflege, die Reinigungen? 9. Wie hoch werden die Mieteinnahmen des Gebäudes voraussichtlich sein? Bitte um Angabe der unterschiedlichen Mieter/vermieteten Einheiten und 446 Größen in Quadratmeter (Gastro, Shop, Lager, usw.) und der erwarteten Einnahmen pro Monat. Für wie lange wurde der Mietvertrag mit XXXLutz für das Lager vereinbart? Welche Absicherung gibt es, falls XXXLutz vorzeitig aussteigt? Für wie lange wurde der Mietvertrag mit „Blau-Weiß“ vereinbart? Welche Absicherung gibt es, falls der Klub vorzeitig aussteigt oder nicht zahlungsfähig ist? Bei den Mietern der Shops und Gastro: Gibt es Kautionen, wenn ja, in welcher Höhe bzw. wie viele Monatsmieten werden als Sicherheit hinterlegt? 10. Wurden die Mieten entsprechend der Kostensteigerungen erhöht? Wenn ja, welche Mieten (welcher Mieter) und in welcher Höhe und wann wurden diese Mietverträge jeweils vereinbart? 11. Welche Kredite wurden aufgenommen und in welcher Höhe und bei welcher Bank, um das Stadion zu finanzieren? Wie hoch ist die Verzinsung dieser Kredite? 12. Das Donauparkstadion heißt offiziell „Hofmann Personal Stadion“. Um wieviel Geld und für wie lange wurden die Namensrechte verkauft? Warum wurden diese Rechte - ich kenne keinen vergleichbaren Fall - vom Klub, also einem der Mieter und nicht vom Eigentümer, der ILG / Stadt Linz verkauft? Dadurch entgehen der Stadt jährlich hohe Einnahmen. Zum Vergleich: Bei der TipsArena Linz hat die Linzer Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. (LIVA) als stadteigene Gesellschaft die Namensrechte selbstverständlich selbst verkauft, nicht einer der Nutzer*innen oder Hauptmieter*innen. Apropos: Wieviel zahlt Tips für dieses Namensrecht und die Werbung in der TipsArena Linz jährlich? 13. Ganz zu Beginn des Projekts wurde das Stadion auch immer wieder mit Frauenfußball in Zusammenhang gebracht. Wie steht es mit diesen Planungen? In welcher Form und wann wird das Donauparkstadion dem Frauenfußball zugutekommen und diesen fördern? 14. Was passiert bei Schäden von auswärtigen Fans? Wer haftet dafür? Wer übernimmt die Kosten für Reparaturen, der Klub oder die Eigentümerin (ILG)? ## Dazu Bürgermeister Luger: „Zu 1.: Erstens, möchte ich hier festhalten, dass ich nur jene Fragen beantworte, die nicht als Suggestivfragen zu interpretieren sind und darf Folgendes sagen: Im Nachhinein sind viele, vor allem auf der politischen Ebene, immer klüger als im Vorfeld, das ist eine menschliche Stärke oder auch nicht. Fakt ist jedoch, dass es zu dem Zeitpunkt, als die Verträge mit dem Totalunternehmer, mit der Baufirma „Granit“, abgeschlossen worden sind, generell in der Baubranche gang und gäbe und auch die allgemeine Einschätzung war, dass der zuvor sehr stark gestiegene Stahlpreis für Baustahl seinen Zenit erreicht habe. Man dachte, dass mit dem Ende der Covid-19-Pandemie und den zusätzlichen Störungen, die es damals durch die Lieferketten bzw. - Sie erinnern sich noch - durch die Blockade des Suez-Kanals gegeben hat, die Baupreise am Li 447 mit waren. Die ILG hatte vor der Aufforderung zur Abgabe des letzten verbindlichen Angebots zu entscheiden, ob für den benötigten Baustahl ein Fixpreis verlangt werden sollte. Das hätte zusätzlich zum damals historischen Höchstpreis auf Stahl einen Aufschlag für die Fixierung bedeutet. Daher wurde im Bauwerkvertrag die Abrechnung des benötigen Baustahls nach Open Book vereinbart. Das bedeutet, dass die tatsächlich zum Einkaufzeitpunkt zu bezahlenden Marktpreise, jene sind, die dann auf Basis der Menge verrechnet werden. Damit konnte damals bei der Auftragserteilung - und das ist belegbar - ein um 1,4 Millionen Euro niedrigerer Preis bewältigt werden, als wenn wir damals einen Fixpreis zu den damaligen Konditionen abgeschlossen hätten. Die operative Entscheidung ist nach dem Gesellschaftsvertrag der Donaupark-Stadion-Errichtungsgesellschaft kein Geschäft, das der Zustimmung der Gesellschafter bedürfte, das ist festgelegt. Zu 2.: Diese ist nicht vom Anfragerecht des Gemeinderates umfasst. Zu 3.: Die einzelnen Angebotsergebnisse eines durch ein Tochterunternehmen der Stadt durchgeführten Vergabeverfahrens sind der Stadt nicht bekannt. Das ist eine Gesellschaftsentscheidung. Das müsste eigentlich bekannt sein. Und zusätzlich möchte ich hier noch ganz klar sagen, dass das vom Anfragerecht im Gemeinderat auch nicht umfasst ist. Zu 4.: Erstens, Herr Gemeinderat, das mögen Experten sein, es gibt jedoch auch andere Experten und nicht jedes Expertenurteil, das einem selbst in die Argumentationskette passt, impliziert automatisch, dass andere Experten unrecht hätten. Zu den Fakten: Es wurde seitens der ILG bei der ursprünglichen Beschlussfassung sowohl im Aufsichtsrat als auch im Liegenschaftsausschuss des Gemeinderates erläutert, dass für einige Teilbereiche die Nutzung und teilweise auch die Nutzer noch nicht festgestanden sind. Daher gab es die Festlegung, im Ausbaugrad die Kategorie Edelrohbau zu berechnen. Die damals angegebenen und zu erwartenden Mieten wurden konsequenterweise - das ist auch üblich in jeder Gesellschaft dieser Stadt - als marktübliche Mieten für einen Edelrohbau geschätzt. Das wurde auch so kommuniziert und in den Gremien - soweit man anwesend war - auch so berichtet. Mit den zusätzlich vom Gemeinderat, also hier, genehmigten Ausbauten liegt der gesamte jährliche Nettomietertrag anstatt der damals angegebenen 790.000 Euro nun bei 1,2 Millionen Euro, er wurde also beinahe um 50 Prozent höher. Ich möchte mich dafür bedanken, dass wir in dieser Gesellschaft und in der ILG ein Management haben, das das Geschäft versteht und ohne Expertenzuruf, zumindest von dieser Seite her, agieren kann. Zu 5.: Wir haben - und auch das müsste Ihnen als Gemeinderat bekannt sein - auf Basis der gefassten Beschlüsse, mit den dort angegebenen Bandbreiten und Entwicklungen des Baukostenindex, derzeit eine Gesamtsumme - wie das auch schon von anderen Gremien festgestellt worden ist - von 43,7 Millionen 448 Euro. Zu 6.: Sie geben mir die Antwort durch ihre Fragestellung schon vor. Wie Sie in der Fragestellung erwähnt haben, handelt es sich konstruktiv um ein einziges zusammenhängendes Bauwerk. Zudem erfolgte die Totalunternehmervergabe, nicht auf einem konstruktiven Leistungsverzeichnis, sondern basiert auf einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied. Daher ist daraus auch eine Aufteilung der Errichtungskosten auf verschiedene Bauwerksteile seriös nicht ableitbar. Das gesamte Projekt hat sich mit der gesamten Finanzierung und mit der Gesamtvermietung auseinanderzusetzen. Zu 7.: Nein. Zu 8.: Diese Frage ist ebenfalls nicht vom Anfragerecht umfasst. Zu 9.: Wie oben bereits angegeben, liegt der jährliche Nettomietertrag für das kommende Jahr bei 1,2 Millionen Euro. Das wird das erste voll vermietete Geschäftsjahr sein. Die von Ihnen gewünschte Bekanntgabe der Aufteilung der Mieterträge auf einzelne Mieter*innen würde Rückschlüsse auf Mietkonditionen und auch auf Geschäftsgeheimnisse unserer Partner zulassen und unterliegt daher der Verschwiegenheitspflicht, ich werde das daher auch nicht beantworten. Zudem sind sie der Stadt Linz als solche auch nicht bekannt. Die operativen Details von Tochtergesellschaften, die Sie fragen, unterliegen nicht dem Anfragerecht des Gemeinderates. Zu XXXLutz kann ich sehr wohl etwas sagen, das haben wir auch im Gemeinderat diskutiert, das müsste Ihnen noch in Erinnerung sein. Der einseitige - in dem Fall mieterseitige Kündigungsverzicht der XXXLutz KG beträgt 15 Jahre. Der Mietvertrag mit der Blau Weiß Linz Sport GmbH ist mit einem Kündigungsverzicht für die Dauer von 50 Jahren abgeschlossen, wobei - wofür Sie Verständnis haben und was ich nicht hoffe - eine Einstellung des Profibetriebs - das inkludiert den mühsamen Abstieg in die Regionalliga - selbstverständlich als ein wichtiger Kündigungsgrund vereinbart wurde. Alle anderen Details zu diesem Vertrag sind nicht vom Anfragerecht erfasst. Zu 10.: Wie oben bereits ausgeführt, haben wir die Mieteinnahmen im nächsten Jahr von budgetierten, geplanten 790.000 Euro auf 1,2 Millionen Euro erhöhen können. Alle anderen Anfragen, das wird Sie nicht mehr überraschen, sind nicht vom Anfragerecht im Gemeinderat erfasst. Zu 11.: Ich möchte sie darüber informieren, dass wir keine Veröffentlichung von Details über Kreditverträge haben. Wenn es solche gibt, ist es üblich, dass die Öffentlichkeit von der Sitzung auszuschließen ist. Es ist Ihnen, glaube ich auch bekannt, dass wir diese Daten auf Grund der Schutzinteressen von Bankinstituten nicht bekannt geben. Zu 12.: Wir haben bekanntlich einen Mietvertrag mit der Blau Weiß Linz Sport GmbH abgeschlossen, seitens der ILG wurde dem Mieter hier die geschäftliche Verwertung des gesamten Mietobjektes eingeräumt. Das ist durchaus nichts Unübliches und inkludiert auch allfällige Namensgebungen. Die restlichen Details, die ich vorgelesen habe, brauche ich nicht zu beantworten, weil sie vom Anfragerecht nicht erfasst sind. 449 Die letzten beiden Fragen sind ebenfalls nicht vom Anfragerecht umfasst."
AntwortEinblendenAusblenden
Zu 1.: Erstens, möchte ich hier festhalten, dass ich nur jene Fragen beantworte, die nicht als Suggestivfragen zu interpretieren sind und darf Folgendes sagen: Im Nachhinein sind viele, vor allem auf der politischen Ebene, immer klüger als im Vorfeld, das ist eine menschliche Stärke oder auch nicht. Fakt ist jedoch, dass es zu dem Zeitpunkt, als die Verträge mit dem Totalunternehmer, mit der Baufirma „Granit“, abgeschlossen worden sind, generell in der Baubranche gang und gäbe und auch die allgemeine Einschätzung war, dass der zuvor sehr stark gestiegene Stahlpreis für Baustahl seinen Zenit erreicht habe. Man dachte, dass mit dem Ende der Covid-19-Pandemie und den zusätzlichen Störungen, die es damals durch die Lieferketten bzw. - Sie erinnern sich noch - durch die Blockade des Suez-Kanals gegeben hat, die Baupreise am Li 447 mit waren. Die ILG hatte vor der Aufforderung zur Abgabe des letzten verbindlichen Angebots zu entscheiden, ob für den benötigten Baustahl ein Fixpreis verlangt werden sollte. Das hätte zusätzlich zum damals historischen Höchstpreis auf Stahl einen Aufschlag für die Fixierung bedeutet. Daher wurde im Bauwerkvertrag die Abrechnung des benötigen Baustahls nach Open Book vereinbart. Das bedeutet, dass die tatsächlich zum Einkaufzeitpunkt zu bezahlenden Marktpreise, jene sind, die dann auf Basis der Menge verrechnet werden. Damit konnte damals bei der Auftragserteilung - und das ist belegbar - ein um 1,4 Millionen Euro niedrigerer Preis bewältigt werden, als wenn wir damals einen Fixpreis zu den damaligen Konditionen abgeschlossen hätten. Die operative Entscheidung ist nach dem Gesellschaftsvertrag der Donaupark-Stadion-Errichtungsgesellschaft kein Geschäft, das der Zustimmung der Gesellschafter bedürfte, das ist festgelegt. Zu 2.: Diese ist nicht vom Anfragerecht des Gemeinderates umfasst. Zu 3.: Die einzelnen Angebotsergebnisse eines durch ein Tochterunternehmen der Stadt durchgeführten Vergabeverfahrens sind der Stadt nicht bekannt. Das ist eine Gesellschaftsentscheidung. Das müsste eigentlich bekannt sein. Und zusätzlich möchte ich hier noch ganz klar sagen, dass das vom Anfragerecht im Gemeinderat auch nicht umfasst ist. Zu 4.: Erstens, Herr Gemeinderat, das mögen Experten sein, es gibt jedoch auch andere Experten und nicht jedes Expertenurteil, das einem selbst in die Argumentationskette passt, impliziert automatisch, dass andere Experten unrecht hätten. Zu den Fakten: Es wurde seitens der ILG bei der ursprünglichen Beschlussfassung sowohl im Aufsichtsrat als auch im Liegenschaftsausschuss des Gemeinderates erläutert, dass für einige Teilbereiche die Nutzung und teilweise auch die Nutzer noch nicht festgestanden sind. Daher gab es die Festlegung, im Ausbaugrad die Kategorie Edelrohbau zu berechnen. Die damals angegebenen und zu erwartenden Mieten wurden konsequenterweise - das ist auch üblich in jeder Gesellschaft dieser Stadt - als marktübliche Mieten für einen Edelrohbau geschätzt. Das wurde auch so kommuniziert und in den Gremien - soweit man anwesend war - auch so berichtet. Mit den zusätzlich vom Gemeinderat, also hier, genehmigten Ausbauten liegt der gesamte jährliche Nettomietertrag anstatt der damals angegebenen 790.000 Euro nun bei 1,2 Millionen Euro, er wurde also beinahe um 50 Prozent höher. Ich möchte mich dafür bedanken, dass wir in dieser Gesellschaft und in der ILG ein Management haben, das das Geschäft versteht und ohne Expertenzuruf, zumindest von dieser Seite her, agieren kann. Zu 5.: Wir haben - und auch das müsste Ihnen als Gemeinderat bekannt sein - auf Basis der gefassten Beschlüsse, mit den dort angegebenen Bandbreiten und Entwicklungen des Baukostenindex, derzeit eine Gesamtsumme - wie das auch schon von anderen Gremien festgestellt worden ist - von 43,7 Millionen 448 Euro. Zu 6.: Sie geben mir die Antwort durch ihre Fragestellung schon vor. Wie Sie in der Fragestellung erwähnt haben, handelt es sich konstruktiv um ein einziges zusammenhängendes Bauwerk. Zudem erfolgte die Totalunternehmervergabe, nicht auf einem konstruktiven Leistungsverzeichnis, sondern basiert auf einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied. Daher ist daraus auch eine Aufteilung der Errichtungskosten auf verschiedene Bauwerksteile seriös nicht ableitbar. Das gesamte Projekt hat sich mit der gesamten Finanzierung und mit der Gesamtvermietung auseinanderzusetzen. Zu 7.: Nein. Zu 8.: Diese Frage ist ebenfalls nicht vom Anfragerecht umfasst. Zu 9.: Wie oben bereits angegeben, liegt der jährliche Nettomietertrag für das kommende Jahr bei 1,2 Millionen Euro. Das wird das erste voll vermietete Geschäftsjahr sein. Die von Ihnen gewünschte Bekanntgabe der Aufteilung der Mieterträge auf einzelne Mieter*innen würde Rückschlüsse auf Mietkonditionen und auch auf Geschäftsgeheimnisse unserer Partner zulassen und unterliegt daher der Verschwiegenheitspflicht, ich werde das daher auch nicht beantworten. Zudem sind sie der Stadt Linz als solche auch nicht bekannt. Die operativen Details von Tochtergesellschaften, die Sie fragen, unterliegen nicht dem Anfragerecht des Gemeinderates. Zu XXXLutz kann ich sehr wohl etwas sagen, das haben wir auch im Gemeinderat diskutiert, das müsste Ihnen noch in Erinnerung sein. Der einseitige - in dem Fall mieterseitige Kündigungsverzicht der XXXLutz KG beträgt 15 Jahre. Der Mietvertrag mit der Blau Weiß Linz Sport GmbH ist mit einem Kündigungsverzicht für die Dauer von 50 Jahren abgeschlossen, wobei - wofür Sie Verständnis haben und was ich nicht hoffe - eine Einstellung des Profibetriebs - das inkludiert den mühsamen Abstieg in die Regionalliga - selbstverständlich als ein wichtiger Kündigungsgrund vereinbart wurde. Alle anderen Details zu diesem Vertrag sind nicht vom Anfragerecht erfasst. Zu 10.: Wie oben bereits ausgeführt, haben wir die Mieteinnahmen im nächsten Jahr von budgetierten, geplanten 790.000 Euro auf 1,2 Millionen Euro erhöhen können. Alle anderen Anfragen, das wird Sie nicht mehr überraschen, sind nicht vom Anfragerecht im Gemeinderat erfasst. Zu 11.: Ich möchte sie darüber informieren, dass wir keine Veröffentlichung von Details über Kreditverträge haben. Wenn es solche gibt, ist es üblich, dass die Öffentlichkeit von der Sitzung auszuschließen ist. Es ist Ihnen, glaube ich auch bekannt, dass wir diese Daten auf Grund der Schutzinteressen von Bankinstituten nicht bekannt geben. Zu 12.: Wir haben bekanntlich einen Mietvertrag mit der Blau Weiß Linz Sport GmbH abgeschlossen, seitens der ILG wurde dem Mieter hier die geschäftliche Verwertung des gesamten Mietobjektes eingeräumt. Das ist durchaus nichts Unübliches und inkludiert auch allfällige Namensgebungen. Die restlichen Details, die ich vorgelesen habe, brauche ich nicht zu beantworten, weil sie vom Anfragerecht nicht erfasst sind. 449 Die letzten beiden Fragen sind ebenfalls nicht vom Anfragerecht umfasst."