Anfrage von Gemeinderat Burgstaller an Bürgermeister Prammer betreffend 'Vergabe des Konzessionsvertrages für das Fahrradverleihsystem City Bike Linz' von der Gemeinderatssitzung am 13. März 2025

7 · Anfrage · 28. Sitzung

Fragesteller:
Gerichtet an:

Status:Beantwortet

Zusammenfassung

KI Generiert

Im Mittelpunkt steht die Vergabe und Ausgestaltung des Konzessionsvertrags für das Fahrradverleihsystem City Bike Linz. Die Ausschreibung wurde europaweit am 9. Jänner 2018 veröffentlicht, die Einreichfrist endete am 16. Februar 2018, und letztlich beteiligte sich nur die Gutenberg-Werbering Gesellschaft m.b.H., die den Zuschlag erhielt. Der Vertrag wurde nach Verhandlungen und Bewertung durch die Abteilung Verkehrsplanung auf fünf Jahre ab 22. September 2020 abgeschlossen und kann unter bestimmten Bedingungen verlängert werden. Für die Stadt Linz ist das System kostenneutral zu betreiben; sie sichert dem Betreiber exklusive Standorte, unterstützt die Vermarktung und übernimmt Reinigung sowie Winterdienst an den Stationen. Zusätzlich werden bestehende Werbeverträge und die Nutzung von Werbeflächen durch die Stadt dargestellt, ebenso die fehlende externe Prüfung des Vergabeverfahrens.

Schlagwörter (10):fahrradverleihsystemcity bike linzkonzessionsvertragvergabeverfahrenwerbeflächenaußenwerbungmobilitätstadtfinanzenexklusivstandortewinterdienst
FragetextEinblendenAusblenden
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, das öffentliche Fahrradverleihsystem City Bike Linz wurde auf Basis von Gemeinderatsentscheidungen aus den Jahren 2017 und 2020 umgesetzt. Um ein besseres Verständnis über den Ablauf der Vergabe und die damals getroffenen Entscheidungen zu erhalten, ist es mir wichtig, genauere Informationen über das Vergabeverfahren, die Kriterien sowie die vertraglichen Rahmenbedingungen zu erlangen. Es wird daher folgende Anfrage gestellt: 1. Allgemeine Informationen zur Vergabe 1.a. Wann wurde die Ausschreibung für den Betrieb eines öffentlichen Fahrradverleihsystems in Linz veröffentlicht? 1.b. Wie lange war die Einreichfrist für Bewerbungen? 1.c. Welche Unternehmen haben sich auf die Ausschreibung beworben? (Bitte mit Angabe des jeweiligen Bewerbungsdatums.) 1.d. Wann wurden die eingereichten Angebote bewertet, und welche Stellen waren an der Bewertung beteiligt? 2. Zuschlagserteilung und vertragliche Rahmenbedingungen 2.a. Welches Unternehmen hat den Zuschlag für das Fahrradverleihsystem City Bike Linz erhalten? 2.b. Wann wurde dem erfolgreichen Bieter mitgeteilt, dass er den Zuschlag erhalten hat? 2.c. Auf welche Dauer wurde der Konzessionsvertrag abgeschlossen? 2.d. Gibt es im Vertrag Regelungen zur möglichen Verlängerung der Konzession? Falls ja, unter welchen Bedingungen? 2.e. Wie ist im Vertrag geregelt, wer die Werbeflächen innerhalb des City Bike Systems betreibt. Wer ist der Betreiber? 2.f. Welche Verpflichtungen sind für die Stadt Linz durch den Vertrag entstanden? 2.g. Welchen finanziellen Wert, insbesondere Werbewert haben die öffentlichen Flächen, die dem Betreiber für Werbezwecke zur Verfügung gestellt wurden? 2.h. Gab es vor Abschluss des Vertrags Gespräche mit den beteiligten Unternehmen, und wenn ja, in welchem Rahmen? 2.i. Wann wurde der Vertrag unterzeichnet und wann trat er in Kraft? 3. Nutzung der Werbeflächen und Werbeausgaben der Stadt Linz 3.a. Welche vertraglichen Vereinbarungen bestehen zwischen der Stadt Linz und den Betreibern der Werbeflächen? 3.b. Hat die Stadt Linz seit 2021 Werbung auf folgenden Werbeflächen geschaltet? Falls ja, in welchem Umfang, zu welchen Kosten? - City Bike Linz Rental Service GmbH - Gutenberg Werbering GmbH - Rolling Board Oberösterreich Werbe GmbH - Digital Out Of Home Oberösterreich GmbH 3.c. Existieren Rahmenverträge mit den oben genannten Werbeanbietern, und wenn ja, mit welchen Konditionen? 28 29 # 4. Transparenz 4.a. Wurde der Gemeinderat über die Eigentumsverhältnisse der City Bike Linz Rental Service GmbH informiert, dass diese zu 100 Prozent der Gutenberg Werbering GmbH gehört, welche zu 99,23 Prozent der W2 Beteiligungsverwaltung GmbH gehört, die wiederum zu 100 Prozent der Privatstiftung L36 untersteht und deren Stifter die SPÖ Oberösterreich ist. Falls ja, wann und in welcher Form erfolgte diese Information? 4.b. Wie lässt sich die zeitliche Diskrepanz erklären, dass der Gemeinderat am 23. Jänner 2020 die Vergabe des Konzessionsvertrags an die City Bike Linz Rental Service GmbH beschlossen hat, obwohl das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt noch nicht offiziell existierte, sondern erst am 9. März 2020 gegründet wurde? 4.c. Wurde das Vergabeverfahren durch externe Stellen geprüft, beziehungsweise gab es externe Gutachten oder Bewertungen zur Unabhängigkeit und Fairness des Vergabeverfahrens? Falls ja, durch welche Institutionen? Für die fristgerechte Beantwortung dieser Anfrage bedanken wir uns im Voraus!
AntwortEinblendenAusblenden
Zu 1.a.: Die Dienstleistungskonzessionsvergabe zur Betreibung eines Fahrradverleihsystems im Linzer Stadtgebiet wurde europaweit nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes in einem transparenten und öffentlichen Vergabeverfahren im Supplement zum Amtsblatt der EU - elektronisch abrufbar im Tenders Electronic Daily (TED) - am 9. Jänner 2018 veröffentlicht. Zudem wurde die Ausschreibung zeitgleich auf der städtischen Homepage und auf der Bekanntmachungsseite des Landes Oberösterreich veröffentlicht. Zu 1.b.: Der Termin zur Abgabe der Teilnahmeanträge wurde mit 16. Februar 2018, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einreichfrist betrug somit 39 Tage. Zu 1.c.: Die Bewerbungsdaten haben ich nicht hier, aber die anderen Informationen kann ich liefern. Es waren zwölf Unternehmen, die Teilnahmeunterlagen angefordert haben. Aber am Ende der Teilnahmefrist hat sich lediglich die Firma Gutenberg-Werbering Gesellschaft m.b.H., Wischerstraße 2, 4040 Linz, mit einem Teilnahmeantrag beworben. Zu 1.d.: Mit dem einzigen Bewerber, der Firma Gutenberg-Werbering Gesellschaft m.b.H., wurden intensive und umfassende Verhandlungen über das Standortkonzept und Details des Konzessionsvertrags geführt. Die Ergebnisse wurden einer laufenden Bewertung durch die Abteilung Verkehrsplanung, in enger Abstimmung mit dem damals für Mobilität zuständigen Stadtrat DI Markus Hein, unterzogen. Der final ausgehandelte Dienstleistungskonzessionsvertrag wurde dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt und in der Sitzung am 23. Jänner 2020 einstimmig, auch mit den Stimmen der NEOS, beschlossen. Zu 2.a.: Den Zuschlag hat die Gutenberg-Werbering Gesellschaft m.b.H. erhalten, welche wiederum zur Erfüllung der operativen Tätigkeit die 100-Prozent-Tochtergesellschaft „City Bike Linz Rental Service GmbH“ gründete. Zu 2.b.: Die Gutenberg-Werbering Gesellschaft m.b.H. hat durch den positiven Gemeinderatsbeschluss vom 23. Jänner 2020 davon Kenntnis erlangt. Zu 2.c.: Der Dienstleistungskonzessionsvertrag wurde auf fünf Jahre ab letzter Vertragsunterfertigung, das war der 22. September 2020, abgeschlossen. Zu 2.d.: Ja, es gibt die Möglichkeit einer Verlängerung. Der Vertrag verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn er nicht sechs Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Zudem hat die Stadt Linz das einmalige Recht, den Vertrag nochmals um weitere fünf Jahre zu den gleichen Konditionen zu verlängern. Über eine weitere Vertragsverlängerung müssten sich die Vertragsparteien schriftlich einigen. Kommt dann keine Einigung zustande, wird das Vertragsverhältnis nicht verlängert. Zu 2.e.: Die Werbeflächen innerhalb des Fahrradverleihsystems werden vertragsgemäß von der Konzessionärin betrieben, das ist die City Bike Linz Rental Service GmbH. Zu 2.f.: Das Fahrradverleihsystem muss für die Stadt kostenneutral sein. Die Finanzierung erfolgt durch die Konzessionärin hauptsächlich über Außenwerbung als Hauptfinanzierungsquelle und zu einem kleinen Teil durch Verleihgebühren. Die Stadt Linz hat durch den Vertrag folgende Hauptverpflichtungen übernommen: 1. Die Stadt Linz verpflichtet sich, dass die Konzessionärin die festgelegten Standorte exklusiv betreiben und die daraus erzielten Einnahmen verwerten kann. 2. Für die Standorte besteht eine Ausnahmeregelung von der Tarifordnung für die Benützung des öffentlichen Gutes der Stadt Linz. 3. Während der Vertragslaufzeit darf die Stadt Linz keine weiteren Ausschreibungen für zusätzliche Fahrradverleihsysteme durchführen. 4. Die Stadt Linz verpflichtet sich, die Konzessionärin bei der Positionierung und Vermarktung des Systems im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. 5. Die Stadt Linz übernimmt die Straßenreinigung und den Winterdienst an den Verleihstationen, einschließlich der gesetzlichen Streu- und Räumpflichten. Zu 2.g.: Der finanzielle Werbewert der öffentlichen Flächen wird aktuell nicht bewertet. Die Konzessionärin ist während der Laufzeit nicht verpflichtet, den finanziellen Werbewert detailliert darzustellen. Wenn die Stadt Linz die Vereinbarung kündigt, kann sie jedoch zum Nachweis der offenen Amortisationszeit die Offenlegung der nötigen unternehmerischen Daten verlangen. Zu 2.h.: Die Gespräche fanden im Rahmen der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens statt, was dessen Wesen entspricht. Zu 2.i.: Mit letzter Vertragsunterfertigung durch den damaligen Bürgermeister Klaus Luger am 22. September 2020 ist der Konzessionsvertrag in Kraft getreten. Zu 3.a.: Ich war mir bei dieser Frage nicht sicher, welche Werbeflächen - die des Fahrradverleihsystems oder generell - gemeint sind. Ich versuche das möglichst umfassend zu erklären, aber die Fragen wiederholen sich zum Teil. Sie überschneiden sich auch. Ich werde aber nichts doppelt beantworten, keine Sorge. 30 Es besteht ein Vertrag zwischen der Stadt Linz und der Digital Out Of Home Oberösterreich GmbH (DOOHO) vom 12. Juni 2017, mit dem Inhalt zu Werbezwecken digitale Screens auf öffentlichem Gut sowie auf städtischen Grundstücken, Objekten und Liegenschaften zu errichten und zu betreiben. Es besteht ein weiterer Vertrag mit der Gutenberg-Werbering Gesellschaft m.b.H. vom 22. März 1989 mit dem Inhalt, zu Werbezwecken Anschlagstellen und Werbetafeln auf öffentlichem Gut sowie auf städtischen Grundstücken, Objekten und Liegenschaften zu errichten und zu betreiben. Für die Ausübung dieser Werberechte sind vertraglich festgelegte Entgeltleistungen von den Betreiber*innen an die Stadt Linz zu erbringen. Zur Finanzierung des Fahrradverleihsystems hat die City Bike Linz Rental Service GmbH die Möglichkeit, im Umfeld jeder Station digitale Werbeflächen oder analoge hinterleuchtete Screens - also Citylights - anzubringen und zu betreiben. Grundlage bildet der bestehende Dienstleistungskonzessionsvertrag zwischen der Stadt Linz und der City Bike Linz Rental Service GmbH. Zu 3.b.: Bei der City Bike Linz Rental Service GmbH gab es im Jahr 2023 eine Werbeeinschaltung zu 9.600 Euro inklusive Umsatzsteuer im Zuge der Sanierung des Mona-Lisa-Tunnels. Bei der Rolling Board Oberösterreich Werbe GmbH gab es keine Werbeeinschaltungen. Dem Magistrat stehen bei Verfügbarkeit die City Screens der Digital Out Of Home Oberösterreich GmbH kostenlos zur Verfügung. Für die Erstellung der Inhalte fallen jedoch einmalig Kosten für die Animation des Spots und für das Einpflegen ins Screen-System an. Die Dispositionspauschale je Spot betrug im Jahr 2021 515,34 Euro und im Jahr 2024 598,50 Euro inklusive Umsatzsteuer. Lediglich im Jahr 2021, im Zeitraum von 17. bis 23. Mai, wurden 13 Spoteinheiten mit einer Dauer von jeweils zehn Sekunden zur Bewerbung der Aktion „Linz hACkT“ mit Kosten von insgesamt 6.439,31 Euro inklusive Umsatzsteuer zugekauft. 2021 gab es eben diese eine Werbeeinschaltung und fünf Dispositionspauschalen zu insgesamt 2.576,70 Euro. 2022 waren es fünf Dispositionspauschalen zu insgesamt 2.671,20 Euro. 2023 gab es sieben Dispositionspauschalen zu insgesamt 3.863,16 Euro und 2024 vier Dispositionspauschalen zu insgesamt 2.394 Euro, alle inklusive Umsatzsteuer. 2025, Stand 10. März, gab es bislang keine Werbeeinschaltung und keine Dispositionspauschale. Für die Plakatierung der Litfaßsäulen der Gutenberg-Werbering Gesellschaft m.b.H. wurden bei einzelnen Aktionen, wie beispielsweise den Kinderkulturwochen, dem Pflaster-spektakel und dem STREAM FESTIVAL Werbeflächen angemietet. 2021 waren das drei Werbeaufträge zu insgesamt 5.010,71 Euro und 2022 waren es drei Werbeaufträge zu insgesamt 4.042,10 Euro, alle inklusive Umsatzsteuer. Seit 2023 gab es keine Werbeaufträge mehr. Zu 3.c.: Wie bereits erwähnt, bestehen neben dem Dienstleistungskonzessionsvertrag mit der City Bike Linz Rental Service GmbH auch Verträge mit der Digital Out Of Home Oberösterreich GmbH (DOOHO) und der Gutenberg-Werbering Gesellschaft m.b.H.. 31 Zu den Konditionen des Vertrags mit der Digital Out Of Home Oberösterreich GmbH: Laut dem Vertrag zwischen der DOOHO und der Stadt Linz, Gebäudemanagement und Tiefbau (GMT) vom 12. Juni 2017 steht unter Punkt 5 „Werbung für die Stadt“, dass dem Magistrat bei Verfügbarkeit ein Teil der Werbezeit kostenlos für städtische Inhalte, beispielsweise Bewerbung von stadt eigenen Services, Kampagnen, et cetera, zur Verfügung steht. Bei der Erstellung der Inhalte fallen jedoch einmalig Kosten für die Animation des Spots und für das Einpflegen ins Screen-System an – das habe ich vorher schon erwähnt. Werden außerhalb des kostenlosen Angebotes Werbungen beauftragt, bestehen für die Stadt Linz Sonderkonditionen. Diesbezüglich wird in Punkt 5 des Vertrages Folgendes geregelt: „Sofern die Stadt als Werbeinteressent die Werbetätigkeit der DOOHO in Anspruch nimmt, hat DOOHO im Zusammenhang mit den zur Anwendung kommenden generellen Tarifen für ihre Werbetätigkeit der Stadt einen 25-prozentigen Nachlass zu gewähren. Auch für diesen Fall hat DOOHO für die Ausübung ihrer Werberechte ein Entgelt in der Höhe von 10 Prozent der dabei erzielten Roheinnahmen an die Stadt Linz zu entrichten. Darüber hinaus erhält der Magistrat der Landeshauptstadt Linz auf jedem errichteten Screen ein Sechstel der täglichen Werbezeit – das sind derzeit zehn Sekunden in einem Minutenloop – für eigene Ankündigungen zur kostenlosen Nutzung. DOOHO erhält jedoch die Möglichkeit, im Falle einer über die fünf Sechstel hinausgehenden Auslastung, diese Werbezeit kommerziell zu nutzen. Für diese kommerziell genutzte Werbezeit besteht für die Stadt Linz jedoch kein räumlicher oder zeitlicher Ersatzanspruch zu einem anderen Zeitpunkt. Zu den Konditionen des Vertrages mit Gutenberg-Werbering Gesellschaft m.b.H.: Wir haben als Stadt Linz das Recht eingeräumt, zu Werbezwecken Anschlagstellen und Werbetafeln auf öffentlichem Gut, sowie auf städtischen Grundstücken, Objekten und Liegenschaften zu errichten und zu betreiben. Für die Ausübung der Werberechte hat die Gutenberg Werbering Gesellschaft m.b.H. ein jährliches Entgelt in Höhe von 40 Prozent jener Roheinnahmen, welche sie im Rahmen dieses Vertrages erzielt, zuzüglich Umsatzsteuer, an die Stadt Linz zu leisten. Weiters steht in Punkt 5.1 und 5.2: „Sofern die Stadt als Werbeinteressent die Werbetätigkeit des Werberings in Anspruch nimmt, hat der Werbering in Zusammenhang mit den zur Anwendung kommenden generellen Tarifen, für seine Werbetätigkeit der Stadt einen 25-prozentigen Nachlass zu gewähren. Auch für diesen Fall hat der Werbering für die Ausübung seiner Werberechte ein Entgelt in Höhe von 40 Prozent der dabei erzielten Roheinnahmen an die Stadt zu entrichten, sowie seine Werberechte vertragsentsprechend auszuüben." Zu 4.a: Im Rahmen eines Vergabeverfahrens wird Einsicht in das Firmenbuch genommen, um Kenntnis über die Eigentumsverhältnisse zu erlangen. Eine explizite Darstellung der Eigentumsverhältnisse ist in der Gemeinderatsvorlage und auch in der Berichterstattung durch den damaligen Vizebürgermeister Hein nicht erfolgt. Dazu möchte ich aber zwei Anmerkungen machen. Erstens: Parteien dürfen in unserer Rechtsordnung Eigentum und auch Unternehmen besitzen. Gott sei Dank, denn es hat auch Zeiten gegeben, wo das anders war. Es wurde 32 beispielsweise auch schon einmal die Sozialdemokratie aufgelöst und ihr Eigentum beschlagnahmt. Ich glaube, Herr Gemeinderat Burgstaller, wir alle wünschen uns diese Zeit nicht wieder. Wir sollten auch in die Zukunft gerichtet daran arbeiten, dass so eine Zeit nicht wiederkommt, in der Parteien ihr Eigentum verlieren oder nichts besitzen dürfen. Zweitens: Die Eigentumsverhältnisse der Gutenberg-Werbering Gesellschaft m.b.H. sind wirklich kein Geheimnis. Es wundert mich aber, dass die NEOS als wirtschaftsliberale Partei mit dieser Frage implizieren, dass die Stadt Linz bei Verträgen die Eigentumsverhältnisse der jeweiligen Unternehmen offenlegen soll. So eine Formulierung hätte ich mir eher von der KPÖ, aber nicht von den NEOS vorstellen können. (Heiterkeit) Zu 4.b: Für die operative Tätigkeit des Fahrradverleihsystems hat die Gutenberg-Werbering Gesellschaft m.b.H. als 100-prozentige Gesellschafterin erst nach positivem Gemeinderatsbeschluss die City Bike Linz Rental Service GmbH gegründet und somit den Betrieb und die Verwertung eines öffentlichen Fahrradverleihsystems in einer eigens dafür gegründeten Gesellschaft ausgelagert. Dies wohl mit dem Hintergrund zur Vermeidung von finanziellen Aufwänden, falls sich der Gemeinderat gegen den Abschluss des Konzessionsvertrages entschieden hätte. Zu 4.c: Trotz hohem Interesse an der ausgeschriebenen Leistung - es haben zwölf Unternehmen angefragt, beziehungsweise sich die Unterlagen geholt - hat sich nur die Gutenberg-Werbering Gesellschaft m.b.H. am Vergabeverfahren beteiligt und einen Teilnahmeantrag abgegeben. Somit war allein aus dieser Tatsache eine theoretische Ungleichbehandlung beziehungsweise ein Verstoß gegen die Fairness von vornherein ausgeschlossen. Die Einholung einer externen und aus Erfahrung kostenintensiven Expertise war nicht erforderlich, zumal diese Kompetenzen auch in unserer städtischen Verwaltung vorhanden sind. 33