Anfrage von Gemeinderätin Pühringer an Vizebürgermeisterin Hörzing betreffend „Verfügbarkeit von integrativen Kindergartenplätzen für Kinder mit Unterstützungsbedarf“

5 · Anfrage · 16. Sitzung

Fragesteller:
Gerichtet an:

Status:Beantwortet

Zusammenfassung

KI Generiert

Im Mittelpunkt stehen die Verfügbarkeit und der Ausbau integrativer Kindergarten- und Hortplätze für Kinder mit Unterstützungsbedarf in Linz. Thematisiert werden lange Wartezeiten, fehlende Plätze, der Bedarf an zusätzlichem Personal sowie die Frage, wie Kinder mit Behinderung bedarfsgerecht gefördert und ihre Familien entlastet werden können. Die Antwort nennt 230 Integrationsplätze in Kindergärten und 156 Integrationsplätze in Horten, verweist aber auf keine zentral verwalteten Wartelisten und auf die Zuständigkeit des Landes Oberösterreich für heilpädagogische Plätze. Als Maßnahmen werden neue Integrationsgruppen, Einzelintegrationsplätze und Beratungsangebote der Stadt genannt; zugleich wird auf den Mangel an heilpädagogischen Plätzen und auf unzureichende Landesmittel hingewiesen.

Schlagwörter (10):integrationsplätzekindergartenhortbetreuungbehinderungsonderpädagogikpersonalbedarfwartelisteninklusionland oberösterreichfamilienentlastung
FragetextEinblendenAusblenden
„Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin Hörzing, im Kindergarten wird die Entwicklung einer Vielzahl von Fähigkeiten gefördert. Daneben sind sie ein wichtiges soziales Lernfeld. Außerdem sind viele Eltern auf die Betreuung ihrer Kinder in Kindergärten angewiesen, um einer Erwerbsarbeit nachgehen zu können. Mehrere Eltern von Kindern mit Behinderung haben sich an uns gewendet, weil ihnen lange Wartezeiten auf integrative Kindergartenplätze oder Plätze in Sonderkindergärten in Aussicht gestellt werden oder keine Hortplätze für die Kinder verfügbar sind. Sogar für das sogenannte „verpflichtende letzte Kindergartenjahr“ würden die Ressourcen fehlen, wird den Eltern mitgeteilt. Kinder mit Behinderung brauchen integrative Kindergarten- bzw. Hortplätze, um 452 optimal gefördert zu werden. Fehlende Förderung und Unterstützung können sich negativ auf die schulische und berufliche Zukunft des Kindes auswirken. Die Unmöglichkeit, wegen Betreuungspflichten einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, bringt für die Eltern finanzielle Einbußen bis hin zum sozioökonomischen Abstieg. Die strukturelle Benachteiligung von Kindern mit Behinderungen beim Zugang zu Kindergärten steht im Konflikt mit der von Österreich ratifizierten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, in der sich die Vertragsstaaten zur Gewährleistung eines integrativen Bildungssystems auf allen Ebenen verpflichten. In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Integrationsplätze in Kindergärten im Stadtgebiet von Linz gibt es aktuell? 2. Sind sämtliche Plätze derzeit auch belegt? 3. Gibt es eine zentral verwaltete Warteliste für die Integrationsplätze? Wenn ja, wie viele Kinder sind in dieser Liste verzeichnet? Wer erstellt diese Listen bzw. wer meldet die Kinder ein? 4. Abgesehen von der tatsächlich verfügbaren Zahl an Integrationsplätzen: Wie viele Plätze würde es konkret brauchen, um alle Kinder mit Integrationsbedarf bedarfsgerecht zu versorgen? 5. Nach welchen Kriterien werden die verfügbaren Integrationsplätze an die Kinder auf der Warteliste vergeben (streng nach Reihung oder z. B. nach Dringlichkeit, Belastungssituation der Eltern? 6. Wie lange müssen Eltern mit einem Kind mit Unterstützungsbedarf durchschnittlich auf einen integrativen Kindergartenplatz warten? 7. Gibt es alternative Betreuungsangebote für Kinder auf der Warteliste? 8. Welche Maßnahmen werden von der Stadt Linz ergriffen, um ausreichende Plätze für Kinder mit Unterstützungsbedarf zu schaffen? 9. Wie viele Pädagog*innen und Stützkräfte fehlen derzeit in der Betreuung? 10. Gibt es einen Masterplan der Stadt Linz, um diese fehlenden Kräfte anzuwerben und welche Maßnahmen sind darin enthalten? 11. Wird zusätzliches Personal ausgebildet? Wenn ja: Wie viele Ausbildungsplätze gibt es und welche Ausbildungsträger bilden aus? 12. Da nun künftig eine Reduktion der Zahl von Kindern in einer Kindergartengruppe vom Land Oberösterreich legistisch umgesetzt wird, wird dies auch einen Mehrbedarf an Betreuungspersonal bedeuten. Ist die Stadt Linz auf diesen zusätzlichen Mehraufwand vorbereitet bzw. wie bereitet sich die Stadt Linz vor? 453 13. Da künftig auch Suspendierungen von Kindern im Kindergarten gesetzlich möglich werden sollen: Wird die Stadt Linz in diesen Fällen den Eltern zusätzliche bzw. alternative Unterstützungsangebote anbieten? Welche Angebote werden für diese Kinder gesetzt und gibt es diese Angebote im notwendigen Ausmaß überhaupt? 14. Gibt es bereits eine Einschätzung, wie viele Kinder von einer Suspendierung in der Stadt Linz betroffen sein könnten? 15. Ist den offiziellen Stellen der Stadt Linz die Zahl der Alleinerziehenden bekannt, die mangels Betreuungsplatz für ein Kind mit Behinderung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können und deshalb auf Sozialhilfe angewiesen sind? 16. Wie wird für Eltern von Kindergartenkindern mit Behinderung (ohne Bezug der Pflegegeldstufe 3) die Bemühungspflicht ausgelegt, einer Erwerbsarbeit nachzugehen, wenn kein integrativer Kindergartenplatz zur Verfügung steht (z. B. Zahl der monatlich zu verfassenden Stellengesuche etc.)? 17. Wie viele Kinder können eine Integrationsgruppe nur für wenige Stunden (maximal drei Stunden täglich) besuchen, weil zu wenige Personalressourcen verfügbar sind? 18. Wie viele Sonderkindergartenplätze stehen in Linz zur Verfügung? 19. Gibt es eine Warteliste? Wenn ja, wie viele Kinder sind darauf verzeichnet? 20. Wie erfolgt der Austausch über mangelnde Ressourcen im Angebot der Stadt Linz mit dem Land Oberösterreich/Bildungsressort? Gibt es hier eine Zusammenarbeit, um die Mängel zu beheben? 21. Welche Bemühungen werden von der Stadt Linz gesetzt, um Kindern ausreichend Sonderkindergartenplätze zur Verfügung zu stellen? 22. Wie viele Integrationsplätze in Linzer Horteinrichtungen gibt es derzeit? 23. Gibt es eine Warteliste? Wenn ja, wie viele Kinder sind darauf verzeichnet? 24. Wie viele Sonderhortplätze gibt es in Linz? 25. Gibt es eine Warteliste? Wenn ja, wie viele Kinder sind darauf verzeichnet? 26. Die Nachmittagsbetreuung ist oft keine passende Alternative zu Sonderhortplätzen, da insbesondere die Ferienmonate bei der Betreuung von Kindern mit Behinderung nicht abgedeckt sind. Wie viele Kinder mit Behinderung befinden sich in Linz derzeit in einer Nachmittagsbetreuung, obwohl sie dringend einen Sonderhort benötigen würden? 27. Welche Angebote gibt es für berufstätige Eltern von Kindern mit Behinderung, die im Sommer mangels Hortplatz keine Betreuung haben? Herzlichen Dank für die Beantwortung. 454
AntwortEinblendenAusblenden
„Zu den 27 mir gestellten Fragen darf ich festhalten, dass ich für die Fragen neun, zehn, elf, zwölf sowie 26 fachlich nicht zuständig bin und die Fragen 15 und 16 nicht zulässig sind. Zu 1.: Zurzeit gibt es 230 Plätze in Kindergärten im Stadtgebiet Linz für Kinder mit Integrationsbedarf. Zu 2.: Nein. Zu 3.: Es gibt keine zentral verwaltete Warteliste für Integrationskinder. Zu 4.: Diese Frage kann so nicht beantwortet werden, weil wir den Platzbedarf in privaten Einrichtungen nicht kennen. Es darf auch angemerkt werden, dass in den letzten Jahren grundsätzlich der Bedarf nach Plätzen in den Kinderbildungs- und Betreuungsanboten gestiegen ist. Damit einhergehend ist ein steigender Bedarf an Integrationsplätzen zu verzeichnen. Zu 5.: Es gibt keine zentrale Warteliste, aber in den städtischen Einrichtungen wird so vorgegangen, dass vorrangig alle Kinder im letzten Kindergartenjahr aufgenommen werden, danach sind die Kinder nach Alter und Berufstätigkeit der Eltern gerecht. Die unterschiedlichen Diagnosen bzw. sogenannte Härtefälle, bei denen das Kindeswohl gefährdet ist, werden bei der Zuteilung auch berücksichtigt. Zu 6.: Die Wartezeit ist abhängig von den vorhin genannten Punkten, der Bedarf eines Integrationsplatzes wird durch die Fachberatung für Integration geklärt. In Zusammenarbeit mit Eltern und Einrichtungen gibt es zeitnah Gespräche, wo in städtischen Einrichtungen ein Platz angeboten werden kann bzw. werden Eltern auf das Angebot privater Einrichtungen aufmerksam gemacht. Zu 7.: Es gibt keine zentrale Warteliste, das habe ich schon erwähnt. Ich beziehe mich nochmals auf die Frage drei. Zu 8.: Es werden immer wieder neue Integrationsgruppen und damit Plätze für Kinder mit solchen Bedarfen geschaffen, auch Einzelintegrationsplätze sind eine gängige Maßnahme innerhalb der städtischen Einrichtungen. Die Abdeckung heilpädagogischer Plätze fällt in den Zuständigkeitsbereich des Landes Oberösterreich. Zu 13.: Suspendierungen werden in den städtischen Einrichtungen erst dann als Möglichkeit in Betracht gezogen, wenn alle anderen Maßnahmen im System keine Wirksamkeit zeigen. Angebote durch die Fachberatungen für Integration, Kindergarten und Sozialarbeiter*innen, die es nur in städtischen Einrichtungen gibt, ermöglichen Kindern und deren Familien bestmögliche Unterstützung. Zusätzlich gibt es auch das Angebot der Familien- und Jugendberatung, welches sowohl Abklärung, Beratung als auch Therapien anbietet. Zu 14.: Nein, gibt es nicht. Zu 17.: Ich antworte darauf im Sinne der Möglichkeiten der Stadt Linz: Kein Kind, diese Möglichkeit wird nur dann in Betracht gezogen, wenn es im Interesse der Entwicklung des Kindes ist, aber nicht aufgrund von Personalressourcen. Zu 18.: Rechtlich gibt es keine Sonderkindergartenplätze, es gibt nur Integrationsgruppen oder heilpädagogische Gruppen. Die Abdeckung durch heilpädagogische Gruppen fällt - das habe ich bereits erwähnt - in den Zuständigkeitsbereich des Landes Oberösterreich. Zu 19.: Diese Frage ist mit der Beantwortung der vorigen Frage obsolet. Zu 20.: Grundsätzlich erfolgt ein regelmäßiger Austausch über die Fachabteilungen, die Stadt Linz informiert auch die Bildungsdirektion des Landes Oberösterreich über den Mangel an heilpädagogischen Plätzen. Das Land Oberösterreich entzieht sich diesbezüglich seiner Verantwortung, weil die dafür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Jahr für Jahr völlig unzureichend angepasst werden. Ergänzend merke ich an, dass zum Beispiel die Stadt Linz im Jahr 2022 2,5 Millionen Euro für Lohnkosten von Integrationskräften aufgewendet hat. Das Land Oberösterreich hat aber nur 1,45 Millionen Euro ersetzt, obwohl das Oberösterreichische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz vorsieht, dass das Land den Rechtsträgern den Aufwand für die anfallenden Stunden der Integrationskräfte ersetzt. Zu 21.: Ich habe bereits angemerkt, dass es diese Definition der Sonderkindergartenplätze rechtlich nicht gibt. Zu 22.: Derzeit gibt es auf dem Stadtgebiet von Linz insgesamt 156 Integrationsplätze in den Horten. Zu 23.: Auch hier gibt es keine zentrale Warteliste. Zu 24.: Dazu darf ich ausführen, dass es rechtlich gesehen keine Sonderhortplätze gibt. Zu 25.: Diese Frage ist obsolet. Zu 27.: Es besteht die Möglichkeit, das Kind unterjährig in einem Hort anzumelden, dann besteht auch im Sommer die Möglichkeit der gesicherten Betreuung."