Anfrage von Gemeinderat Reder an Bürgermeister Prammer betreffend „Airbnb und Co: Auswirkungen auf den Linzer Wohnungsmarkt durch Kurzzeitvermietung über Onlineplattformen“

2 · Anfrage · 37. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

Fragesteller:
Gerichtet an:

Status:Beantwortet

Zusammenfassung

KI Generiert

Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb und ihre möglichen Auswirkungen auf den Linzer Wohnungsmarkt stehen im Mittelpunkt. Gefragt wird nach verfügbaren Daten, der Zahl und Entwicklung solcher Angebote, dem Anteil ganzer Wohnungen und einzelner Zimmer sowie nach Schätzungen zum dauerhaften Entzug von Wohnraum. Die Stadt verweist darauf, dass ihr dazu keine belastbaren Daten, Analysen oder Bewertungen vorliegen und Informationen aus dem übertragenen Wirkungsbereich nicht in die Beantwortung einbezogen werden können. Zugleich wird festgehalten, dass Kurzzeitvermietung auch in Linz ein Thema ist, dass bei konkreten Hinweisen Ermittlungsverfahren eingeleitet werden und dass für wirksamen Vollzug klare gesetzliche Grundlagen auf Landesebene fehlen.

Schlagwörter (10):kurzzeitvermietungwohnungsmarktwohnraumairbnbtourismuswohnraumentzugregulierungraumordnungstadtforschungvollzug
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„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in vielen europäischen Städten wird seit einigen Jahren intensiv über die Auswirkungen von Kurzzeitvermietungsplattformen wie Airbnb auf den Wohnungsmarkt diskutiert. Während solche Plattformen ursprünglich vor allem dazu gedacht waren, zeitweise leerstehende Wohnungen oder einzelne Zimmer kurzfristig zu vermieten, wird zunehmend darauf hingewiesen, dass Wohnungen auch dauerhaft touristisch genutzt werden und damit dem regulären Wohnungsmarkt entzogen werden können. Gerade in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt stellt sich daher die Frage, in welchem Ausmaß Wohnungen für touristische Kurzzeitvermietungen genutzt werden und welche Auswirkungen dies auf das verfügbare Wohnungsangebot haben kann. Mehrere Städte wie etwa Wien oder Salzburg haben in den vergangenen Jahren begonnen, diese Entwicklungen genauer zu beobachten und teilweise auch regulatorische Maßnahmen zu setzen. Auch in Linz drängt sich die Frage auf, in welchem Umfang Kurzzeitvermietungsplattformen genutzt werden, welche Informationen der Stadt über diese Form der Nutzung von Wohnraum vorliegen und ob Wohnungen dadurch dem regulären Wohnungsmarkt entzogen werden. Daher bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Daten liegen der Stadt Linz zur Nutzung von Wohnungen oder Zimmern über Kurzzeitvermietungsplattformen wie Airbnb oder vergleichbaren Plattformen vor? 2. Wie viele Angebote für Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb sind der Stadt Linz derzeit bekannt und wie hat sich deren Anzahl in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 3. Liegen der Stadt Erkenntnisse darüber vor, wie viele dieser Angebote die Vermietung einer gesamten Wohnung betreffen und wie viele lediglich einzelne Zimmer innerhalb einer bewohnten Wohnung? 4. Gibt es seitens der Stadt Linz Schätzungen oder Analysen darüber, wie viele Wohnungen durch Kurzzeitvermietungen dauerhaft oder überwiegend touristisch genutzt werden und damit dem regulären Wohnungsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen? 5. Wie beurteilt die Stadt Linz grundsätzlich die Auswirkungen von Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb auf den Linzer Wohnungsmarkt? 6. Gibt es seitens der Stadt Linz Überlegungen für Analysen oder Gespräche über mögliche Regulierungen von Kurzzeitvermietungen, um einen möglichen dauerhaften Entzug von Wohnraum zu begrenzen? Danke für die Beantwortung der Fragen.“
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„Bevor ich inhaltlich auf die einzelnen Fragen von Gemeinderat Reder eingehe, darf ich auf Folgendes hinweisen: Das Anfragerecht von Gemeinderätinnen und Gemeinderäten ist nach unserem Statut auf Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Stadt beschränkt. Informationen, die der Stadt ausschließlich aus ihrer Tätigkeit im übertragenen Wirkungsbereich bekannt sind, können daher weder Gegenstand einer Anfrage noch deren Beantwortung sein. So kann zum Beispiel das Anbieten von Wohnungen zur Kurzzeitvermietung eine Tätigkeit darstellen, die den Bestimmungen der Gewerbeordnung unterliegt. Es können auch für Nächtigungen in diesen Wohnungen Ortstaxen nach dem oberösterreichischen Tourismusgesetz fällig werden. Die dabei anfallenden Informationen stammen jedoch ausschließlich aus behördlichen Tätigkeiten im übertragenen Wirkungsbereich. Aus diesem Grund können sich daraus allenfalls ergebende Informationen nicht in die Beantwortung dieser Anfrage einbezogen werden. Ich ersuche um dein Verständnis, dass die Beantwortung vor diesem formalen Hintergrund entsprechend knapp ausfallen wird. Zu 1.: Der Abteilung Stadtforschung liegen dazu keine Daten vor. Die Tourismusstatistik umfasst Beherbergungsbetriebe, auch von Privatvermieter*innen. Es gibt allerdings keinerlei Informationen über welche Plattformen die jeweiligen Betreiber*innen ihre Angebote bewerben. Zu 2.: Dazu liegen uns keine Informationen vor. Zu 3.: Nein, derartige Erkenntnisse liegen uns als Stadt Linz nicht vor. Zu 4.: Nein, auch Schätzungen oder Analysen dieser Art liegen uns nicht vor. Zu 5.: Auch diese Frage kann von der Abteilung Stadtforschung nicht beantwortet werden. Zu 6.: Auch diese Frage kann von der Stadtforschung nicht beantwortet werden. Ich möchte abschließend trotzdem nochmals Folgendes festhalten: Wenn wir hier auf die fehlenden Daten verweisen, dann ist das, wie eingangs ausgeführt, eine Frage der rechtlichen Zuständigkeit im eigenen und übertragenen Wirkungsbereich. Das ist keine Frage eines mangelnden Problembewusstseins. Kurzzeitvermietung ist auch in Linz ein Thema. Wir gehen dort dagegen vor, wo wir es rechtlich können. Wenn konkrete Hinweise auf unzulässige Kurzzeitvermietung vorliegen, werden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gleichzeitig zeigt die Praxis aber, dass uns dafür derzeit die notwendigen Instrumente fehlen. Das Oberösterreichische Raumordnungsgesetz enthält nämlich nur punktuelle Regelungen, etwa zur Privatzimmervermietung. Eine klare und umfassende Regelung zur Zweckentfremdung von Wohnraum fehlt jedoch, weil es keine klaren gesetzlichen Kriterien gibt, ab wann eine Wohnung nicht mehr dem Wohnen dient, sondern der touristischen oder gewerblichen Kurzzeitvermietung. Genau das macht den Vollzug in der Praxis so schwierig. Deshalb unterstützen ich und wir als SPÖ-Fraktion den später zu diskutierenden Antrag der KPÖ. Wir brauchen auf Landesebene klare gesetzliche Grundlagen, damit wir künftig wirksamer handeln und Wohnraum auch besser schützen können. 15 16