Anfrage von Gemeinderat Mag. Schmida an Bürgermeister Luger betreffend Werbetafeln im Straßenraum

2 · Anfrage · 8. Sitzung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Linz

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Werbetafeln im Straßenraum stehen im Mittelpunkt, nachdem eine große Tafel in der Bethlehemstraße aus dem Parkhaus auf den Gehsteig stürzte. Die Stadt prüft solche Anlagen baurechtlich, straßenpolizeilich und privatrechtlich; bei größeren oder beleuchteten Anlagen sind Bauanzeige, Bescheidauflagen und eine Grundeigentümerzustimmung erforderlich. Eigentümer müssen die Standsicherheit regelmäßig kontrollieren und haften für Personen- und Sachschäden, während die Stadt erteilte Zustimmungen widerrufen kann. Im Stadtgebiet sind derzeit 2.822 bewilligte Werbetafeln erfasst, die je nach Art mit unterschiedlichen Tarifen belegt sind. Aus dieser Tarifpost wurden zuletzt 444.100 Euro eingenommen, und die Verwaltung will die Regelungen bis Herbst vereinfachen und die Zahl der Werbeanlagen im Spannungsfeld von Gleichbehandlung und Stadtbild prüfen.

Schlagwörter (10):werbetafelnstraßenraumstadtbildsicherheitbaurechtstraßenpolizeigrundeigentümerzustimmunggebühreneinnahmenentbürokratisierung
FragetextEinblendenAusblenden
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, laut einer Pressemeldung (Oberösterreichische Nachrichten (OÖN), 24. März 2022) kam es in den Mittagsstunden des 23. März 2022 in der Bethlehemstraße zu einem gefährlichen Vorfall, als eine acht Meter hohe und mehrere hundert Kilo schwere Werbetafel des Passage Einkaufszentrum aus zehn Metern Höhe vom dortigen Parkhaus auf den darunterliegenden Gehsteig stürzte. Glücklicherweise wurde dabei niemand verletzt oder gar tödlich getroffen. Laut den Ermittlungen war die Ursache für den Absturz des Werbeschildes, dass die Befestigungspunkte völlig verrostet waren und offensichtlich seit Jahrzehnten nicht mehr überprüft wurden. Da es im Stadtgebiet – und insbesondere in der Innenstadt – eine große Zahl ähnlicher Werbeschilder im Straßenraum gibt, stellt sich zwangsläufig die Frage nach deren Sicherheit, entsprechenden Auflagen bei der Genehmigung und Überprüfung, aber auch grundsätzlich inwiefern ein Übermaß solcher Werbeschilder für das Stadtbild eigentlich zuträglich ist. Ich stelle daher laut Statut Linz § 12 nachstehende Anfrage: 1. Welche Auflagen gibt es seitens der Stadt für die Genehmigung zur Anbringung von Werbetafeln, die in den Straßenraum ragen? 2. Gibt es Verpflichtungen für eine regelmäßige Überprüfung der Sicherheit solcher Werbetafeln durch die Eigentümer und entsprechende Meldungen an den Magistrat? 3. Wie hoch ist aktuell die Zahl solcher genehmigter Werbetafeln? 4. Wie hoch sind die Gebühren für die Anbringung solcher Werbetafeln und die Summe entsprechender Einnahmen pro Jahr? 5. Welche Überlegungen gibt es um die Zahl solcher Werbetafeln im Sinne einer Verbesserung des Stadtbildes zu reduzieren?"
AntwortEinblendenAusblenden
Zu 1.: Für alle Werbe- und Ankündigungseinrichtungen, die auf öffentlichem Gut oder im öffentlichen Luftraum der Stadt errichtet werden, gliedern sich die Genehmigungen grundsätzlich in drei Teile und zwar in einen baurechtlichen, in einen straßenpolizeilichen und in einen privatrechtlichen Teil. Weiters wird unterschieden, ob es sich um elektrisch betriebene, leuchtende oder beleuchtete Flächen handelt. Haben diese mehr als vier Quadratmeter an Anzeigeflächen, ist dieser erste Teil, einer bau- 395 rechtlichen Genehmigung, notwendig. Die Bau- und Bezirksverwaltung prüft die Bauanzeige und beurteilt unter Einbeziehung des Geschäftsbereichs Planung, Technik und Umwelt die Ausmaße, die Form, die Farbe und ob die Werkstoff der Anlage so beschaffen sind, dass diese die Sicherheit nicht gefährden. Im zweiten Teil der Prüfung wird das Erscheinungsbild der Anlage, im Sinne des Orts- und Landschaftsbildes, beurteilt. Weiters erfolgt in der Bau- und Bezirksverwaltungsbehörde eine Prüfung nach den straßenpolizeilichen Gesichtspunkten, über die dann klarerweise mittels Bescheid entschieden wird. Jeder Bescheid enthält Auflagen, die beispielsweise die Beleuchtung oder die Abstände zur Fahrbahn oder zum Gehsteig betreffen. Die privatrechtliche Grundeigentümerzustimmung für die Benützung des öffentlichen Gutes erfolgt durch die Straßenverwaltung und dann logischerweise in privatrechtlicher Form, nämlich in Form eines Vertrages. Die Zustimmung enthält das Ausmaß der Einrichtung. Die Verträge beinhalten auch Kündigungsmöglichkeiten, selbstverständlich die Bemessungsgrundlage sowie das Entgelt nach der jeweils geltenden Tarifordnung für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung des öffentlichen Gutes. Bei kleineren und unbeleuchteten Anlagen entfällt die Verpflichtung zum Erreichen einer Bauanzeige. Dann ist nur eine entsprechende straßenpolizeiliche Bewilligung und wenn sich die Anlage im öffentlichen Gut oder öffentlichen Luftraum befindet, natürlich auch eine Zustimmung des Grundeigentümers notwendig. Soweit zum formalen Prozedere. Zu 2.: Dem Grunde nach ja, denn die Oberösterreichischen Bauordnung regelt in § 47, dass der Eigentümer einer baulichen Anlage dafür zu sorgen hat, dass die Anlage den baurechtlichen Vorschriften entspricht und in einem dementsprechenden Zustand erhalten wird. Daher ist der Eigentümer dazu verpflichtet, die Montage der Werbeanlage regelmäßig auf ihre gesetzeskonforme Standsicherheit und hinsichtlich der beispielsweise kraftschlüssigen Verbindungen etc. zu prüfen. Im Sinne einer zivilrechtlichen Haftung besteht also eine Eigenverantwortung des Eigentümers, explizit natürlich auch zur Hintanhaltung von Schäden. Der Eigentümer oder die Eigentümerin verpflichtet sich darüber hinaus, in unseren Verträgen im Rahmen der Grundeigentümerzustimmung, für alle Personen- und Sachschäden zu haften, die durch die Benützung des öffentlichen Gutes auftreten. Die Stadt ist also vor diesem Hintergrund in all diesen Fällen schadlos und auch klaglos zu halten. Zudem behält sich die Stadt Linz natürlich vor, erteilte Grundeigentümerzustimmungen auch wieder zu widerrufen. Zu 3.: Wenn wir Leuchtschilder, Schaukästen – die auch wir Parteien haben – Portalschilder, Steck- und Hinweisschilder, Reklametafeln, Tafeln, Spruchbänder oder sonstige sogenannte Reklamegegenstände im öffentlichen Gut als Werbetafeln, definieren, dann haben wir derzeit insgesamt 2822 solcher bewilligter Werbetafeln im Stadtgebiet von hundert Quadratkilometern. Zu 4.: Wir haben zwei unterschiedliche Tarifformen. Für Leuchtschilder, Schaukästen, Portalschilder etc. fallen pro angefangen Quadratmeter Ansichtsfläche, wie es rechtlich heißt, und pro Jahr 38,23 Euro brutto an. Für Reklametafeln, Spruchbänder und sonstige Reklamegegenstände, wenn sie so wollen, die niedrigere, also die kleinere Variante, fallen auch wieder pro Quadratmeter 13,64 Euro pro Monat nämlich. Insgesamt hatten wir im letzten Abschluss 444.100 Euro an Einnahmen aus dieser Tarifpost. Kurz eine Rahmenbemerkung: Wir wollen die derzeitigen Regularien für diese Abgaben vereinfachen. Sie haben selbst schon gemerkt, wie viele Kategorien ich erwähnt habe. Wir 396 werden bis zum Herbst einen Vorschlag zur Entburokratisierung erarbeiten. Auch wenn die Einnahmen auf den ersten Blick sehr klein aussehen mögen, ist es immerhin eine halbe Million Euro, auf die zu verzichten - Sie gestatten mir diese persönliche Anmerkung – mir nicht leichtfiele. Zu 5.: Um tatsächlich korrekt zu bleiben, ist das wirklich eine dauernde Gratwanderung. Bei dieser hohen Anzahl ist es natürlich Fakt, dass es durch den Anspruch jedes einzelnen Werbers, hier eindeutig keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz geben darf. Als zweite Rahmenbedingung gibt es aber auch keinen Anspruch Privater auf überbordende Inanspruchnahme des öffentlichen Gutes. Zwischen diesen beiden Polen versuchen wir uns bei den Prüfungen zu bewegen. Deshalb haben wir in der Behörde auch immer ganz bewusst Einzelfallprüfungen vorgenommen, einerseits unter genauer Abwägung möglicher Verweigerungs- und Widerrufungsgründe, aber auch um hier nicht in den Verdacht zu kommen, willkürlich zu handeln, indem in ähnlichen Situationen bewilligt wird und dann in meistens auch immer ähnlichen Situationen nicht bewilligt wird. Es geht darum diesen Spagat zu schaffen. Ich glaube aber im Großen und Ganzen, dass meine Mitarbeiter*innen in dieser Abteilung und vor allem der neue Abteilungsleiter die Sensibilität aufbringen, korrekt zu handeln und ein veritables Auge auf das Stadtbild zu bewahren."