Anfrage von Gemeinderätin Pühringer an Vizebürgermeisterin Hörzing betreffend 'Sprachförderung im Bereich der städtischen Kinderbetreuung'

8 · Anfrage · 27. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Sprachförderung in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen steht im Mittelpunkt, insbesondere die Deutschkenntnisse des pädagogischen und unterstützenden Personals. Anlass ist die laufende Studie der Europa-Universität Flensburg zur Analyse und Verbesserung der Sprachfördermaßnahmen sowie die Frage, wie Kinder im Alltag möglichst gut beim Erwerb der deutschen Sprache unterstützt werden. Begründet wird der Fokus mit der Bedeutung einer guten Muttersprache, der Rolle von Deutsch als Bildungssprache und dem Bedarf an ausreichend qualifiziertem Personal. Die Stadt verweist auf die geltenden Anerkennungsvorgaben, auf unterschiedliche geforderte Sprachniveaus je nach Funktion, auf Deutsch als gemeinsame Sprache im Betrieb und auf Deutschkurse bei unzureichenden Kenntnissen. Für die frühe sprachliche Bildung gibt es eigenes geschultes Personal; Schulungsmaßnahmen für Mitarbeitende mit unzureichenden Deutschkenntnissen werden angeboten.

Schlagwörter (10):sprachförderungkinderbetreuungdeutschkenntnissebildungssprachefrühe sprachbildungpädagogisches personalassistenzkräftemigrationshintergrundsprachkursekinder- und jugend-services
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Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin, derzeit wird von der Europa-Universität Flensburg in den städtischen Kindergärten eine Studie zur Analyse und Verbesserung der Sprachfördermaßnahmen erstellt. Die ersten Erhebungen hatten insbesondere die Sprachkompetenzen der Kinder im Fokus. Es gibt aufbauend auf den Erkenntnissen, auch schon erste Handlungsempfehlungen für eine Verbesserung der Sprachförderung für die Kinder. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass Kinder mit Migrationshintergrund zu Hause die Muttersprache der Eltern gut erlernen. Die guten Kenntnisse in der Muttersprache ermöglichen erst das Erlernen weiterer Sprachen, beziehungsweise insbesondere der deutschen Sprache. Eltern, die selbst nicht gut Deutsch sprechen können, sollen nach neuesten Erkenntnissen der Sprachwissenschaften gar nicht versuchen, ihren Kindern Deutsch beizubringen, da die Kinder ein fehlerhaftes Deutsch antrainiert bekommen. Das kann später kaum mehr „wegtrainiert“ beziehungsweise verbessert werden. Umso wichtiger ist es, dass in den Kinderbetreuungseinrichtungen gutes Deutsch Umgangssprache ist. In Zeiten, in denen es immer schwieriger wird, Fachpersonal für Berufe im Sozialbereich zu finden, stellt sich für uns die Frage, ob in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen genug pädagogisches Personal im Einsatz ist, welches Deutsch als Muttersprache hat beziehungsweise in der Lage ist, den Kindern die deutsche Sprache fehlerfrei zu vermitteln. Dazu stellen sich uns folgende Fragen: 1. Welche Niveaustufen Deutsch im Sinne des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sind für eine Einstellung als pädagogisches Personal bzw. Hilfspersonal in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Linz gefordert? 2. Verwendet sämtliches pädagogisches Personal beziehungsweise Hilfspersonal in der Betreuungszeit der Kinder durchgängig die deutsche Sprache als Umgangssprache? 3. Gibt es dazu Vorgaben beziehungsweise Handlungsanweisungen oder Ähnliches? 4. Wie wird in den Kinderbetreuungseinrichtungen damit umgegangen, falls pädagogisches Personal beziehungsweise Hilfspersonal Deutsch nur mangelhaft spricht und damit auch die Sprachförderung beziehungsweise den Spracherwerb der Kinder nicht optimal unterstützen kann? 5. Gibt es Schulungsmaßnahmen für Personal, welches Deutsch nicht fehlerfrei spricht und daher auch den Kindern nicht fehlerfrei beibringen kann? Mit der Bitte um Beantwortung.
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Zu 1.: Die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Niveaustufen in Deutsch sind in § 7 „Erforderliche Kenntnisse der deutschen Sprache“ in der Verordnung der Bildungsdirektion für Oberösterreich über die Anerkennung pädagogischer Fach- und Assistenzkräfte in oberösterreichischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen 2023 (Oö. KBBE Anerkennungsverordnung 2023) festgelegt. Die gängigen Bildungsinstitutionen fordern als Aufnahmevoraussetzung für die Ausbildung zur Pädagogischen Assistenzkraft ein B2-Zertifikat, allerdings ist das nicht immer der Fall. Aus diesem Grund haben einige pädagogische Assistenzkräfte zwar ein Zertifikat erhalten, sind sprachlich jedoch auf dem Niveau A2 beziehungsweise B1. Dementsprechend sind in unseren Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen Mitarbeiter*innen mit unterschiedlichen Sprachniveaus angestellt. Für Sprachpädagog*innen ist das Sprachniveau C1 erforderlich. Seitens der Kinder- und Jugend-Services wird bei der Einstellung neuer Mitarbeiter*innen durchgängig auf die Deutschqualifikation geachtet. Bei nicht ausreichender Qualifikation muss ein Deutschkurs absolviert werden. Zu 2.: Grundsätzlich spricht das pädagogische Personal während der Betreuungszeit mit den Kindern Deutsch. Ausnahmesituationen können jedoch nicht ausgeschlossen werden, zum Beispiel, wenn ein Kind leichter in der Muttersprache beruhigt oder getröstet werden kann oder wenn etwas vereinfacht erklärt werden muss. Alle Mitarbeiter*innen sind dazu angehalten, Deutsch als Bildungssprache zu verwenden. Zu 3.: Die gemeinsame Sprache in den Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen der Kinder- und Jugend-Services der Stadt Linz ist Deutsch. Sie wird sowohl zur Verständigung im Team, als auch in der Kommunikation mit den Eltern verwendet. Die Sprachenvielfalt im Team ermöglicht jedoch bei Bedarf eine bessere Verständigung mit Kindern und Bildungspartner*innen, die der deutschen Sprache noch nicht mächtig sind. In diesen Fällen kann eine andere Sprache unterstützend wirken. Zu 4.: Für die Sprachförderung gibt es eigenes Personal, welches im Bereich der frühen sprachlichen Bildung geschult ist. Bei Assistenzkräften, die ihre Ausbildung in Österreich bei einem Bildungsinstitut absolvieren, ist mindestens das Niveau B2 als Nachweis über Deutschkenntnisse ausreichend. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen werden Deutschkurse angeboten. Zu 5.: Ja.