Anfrage von Gemeinderätin Pühringer an Vizebürgermeisterin Blöchl betreffend ‚Besetzung Frauenbüro‘

2 · Anfrage · 15. Sitzung

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Status:Beantwortet

Zusammenfassung

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Die Besetzung der Stelle der Frauenbeauftragten im Frauenbüro der Stadt Linz stand im Mittelpunkt. Auf die Ausschreibung bewarben sich 13 Personen; verlangt wurden unter anderem ein einschlägiges Universitäts- oder Fachhochschulstudium, Berufserfahrung sowie Kenntnisse in Gleichstellung, Frauenrechten, Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Führung. Eine juristische Ausbildung war nicht Voraussetzung. Die Auswahl erfolgte über ein Hearing mit standardisiertem Fragebogen und anschließender Reihung nach Eignung; die letztlich aufgenommene Person war erstgereiht. Zum Hearing wurden drei Kandidatinnen eingeladen, die Entscheidung trafen Personaldirektorin, Recruiterin und Gleichbehandlungsbeauftragte.

Schlagwörter (10):frauenbürofrauenbeauftragtestellenbesetzungbewerbungsverfahrenhearinggleichstellungfrauenrechtepersonalrekrutierungfrauenpolitikstadtverwaltung
FragetextEinblendenAusblenden
„Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin Blöchl, zur Besetzung der Stelle der Frauenbeauftragten im Frauenbüro der Stadt Linz bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Bewerbungen sind fristgerecht auf die Stellenausschreibung um diese Stelle beim Magistrat eingelangt? 2. Welche Qualifikationen, welche Berufserfahrung(en), akademische Ausbildung und sonstigen Voraussetzungen wurden in der Stellenausschreibung als notwendig vorgegeben? War eine juristische Ausbildung vorgegeben? 3. Wie wurde die Reihung der Bewerberinnen nach Eignung vorgenommen und an welcher Stelle war die letztlich zum Zug gekommene Person gereiht? 4. Wie viele Bewerberinnen wurden zu einem persönlichen Gespräch eingeladen? 5. Wer gehörte dem Gremium an, welches die Entscheidung über die Stellenbesetzung auf die Stelle der Frauenbeauftragten getroffen hat? Herzlichen Dank für die Beantwortung.“
AntwortEinblendenAusblenden
„Zu 1.: Auf diese Stelle haben sich 13 Personen beworben. Zu 2.: Eine Absolvierung eines Universitäts- oder Fachhochschulstudiums der Geisteswissenschaften, der Naturwissenschaften, Studium der Rechtswissenschaften plus einschlägige Berufserfahrung sowie Kenntnisse der Mitarbeiter*innenführung, Grundlagen im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Frauenrechten, Sensibilität für frauenspezifische Themen und Frauenpolitik, Erfahrungen im Projektmanagement und bei der Konzepterstellung, Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit, Fähigkeit zur Vernetzung, strategisches Denken und lösungsorientiertes Handeln, sicheres Auftreten, Kommunikations-, Moderations- und Vortragserfahrung, Eigenverantwortung und Eigeninitiative, Team- und Kooperationsfähigkeit, Führungskompetenz und Durchsetzungsvermögen, Belastbarkeit und Leistungsbereitschaft sowie zeitliche Flexibilität. Eine juristische Ausbildung war nicht Aufnahmevoraussetzung. Zu 3.: Die Auswahl der Bewerber*innen wird generell folgendermaßen abgewickelt. Anhand der Bewerbungsunterlagen werden die Bewerber*innen, die den Ausschreibungskriterien bestens entsprechen und als geeignet erachtet werden, für ein Hearing eingeladen. Das Hearing wird mit einem standardisierten Fragebogen durchgeführt. Die Fragen zur fachlichen und persönlichen Eignung sind in diesem Fragebogen enthalten. Anhand des Verhaltens und der Persönlichkeit der Kandidat*innen wird eine Reihung vorgenommen. Jede Frage wird dabei von den Mitgliedern bepunktet, am Ende des Gesprächs wird die Reihung erstellt. Zu 3.a: Die letztlich aufgenommene Person war Erstgereihte. Zu 4.: Zum Hearing wurden drei Kandidatinnen eingeladen. Zu 5: Personaldirektorin Mag.a Brigitta Schmidsberger, in diesem Fall die Recruiterin Nina Wagner und die Gleichbehandlungsbeauftragte Patricia Kurz-Khattab.“